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Kennzeichen "Gentechnikfrei"

Laut Landesgesetz vom 22/01/2001, Nr. 1 "Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte" ist es möglich Lebensmittel, Futtermittel, Samen- und Pflanzgut sowie Düngemittel welche keine GVO enthalten mit einem Kennzeichen zu versehen. Das Ansuchen zur Verleihung des Kennzeichens muss an den Vorsitzenden des Komitees für gentechnikfreie Produkte gerichtet werden, welcher derzeit der Direktor des Labors für Lebensmittelanalysen der Umweltagentur ist. Das Komitee trifft sich mehrmals im Jahr und behandelt die Ansuchen.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass biologische Produkte entsprechend der Verordnung (EU) 834/2007 gentechnikfrei erzeugt werden müssen, daher ist die Verwendung dieses Kennzeichens oder der Bezeichnung "gentechnikfrei" nicht zulässig und beanstandbar (Auslobung von Selbstverständlichkeiten).

Die folgenden Betriebe haben bereits die Genehmigung zur Verwendung des Kennzeichens erhalten (durch Anklicken der Firmenbezeichnung wird die Liste der Produkte sichtbar, die das Kennzeichen erhalten haben):

 

 

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