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Heizanlagen

In Südtirol wird die periodische Kontrolle der Heizanlagen mit dem Landesgesetz vom 16. Juni 1992, Nr. 18, "Allgemeine Vorschriften über Brandverhütung und über Heizanlagen", geregelt. Dieses Gesetz sieht auch die Einführung der periodischen Abgaskontrollen von Heizanlagen vor.

Im Jahr 1993 wurden erstmals mit Dekret des Landeshauptmanns vom 15.01.1993, Nr. 2 der Anwendungsbereich, die technischen Normen der Messung und der Messgeräte, sowie die Grenzwerte festgelegt. Im März 2011 wurde dieses Dekret nach eingehender Prüfung der innerstaatlichen (Legislativdekret 152/2006) als auch außerstaatlichen (insbesondere Deutschland 1. Bimschv ) angewandten Bestimmungen von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 413/2011 abgeändert bzw. ersetzt. Die Neuerungen treten am 1. Jänner 2012 in Kraft.