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Arbeitsgruppe im Umweltbereich
Die Arbeitsgruppe setzt sich aus einem Vertreter des UVP-Amts zusammen, sowie je nach Art des Projektes aus externen Sachverständigen und Sachverständigen der Landesverwaltung. Die Arbeitsgruppe wird spezifisch für jedes Projekt vom Vorsitzenden des Umwelt-Beirats ernannt.
Aufgaben der UVP-Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe steckt die Inhalte der Umweltverträglichkeitsstudie ab und bewertet die Qualität des Projektes und der Studie unter technisch-wissenschaftlichen Gesichtspunkten. Das technisch-wissenschaftliche Qualitätsurteil bildet die Entscheidungsgrundlage für das darauf folgende Gutachten des Umwelt-Beirats.