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Integrierte Umweltprüfung für IPPC-Projekte
Kategorien der Tätigkeiten
Kategorien von Tätigkeiten, die der integrierten Umweltermächtigung unterliegen, gemäß Anlage F des Landesgesetzes Nr. 2 vom 05. April 2007.
Dienststellenkonferenz im Umweltbereich
Für die Bewertung von IPPC-Anlagen wird die Konferenz durch einen Vertreter oder eine Vertreterin der im Bereich Energie zuständigen Abteilung ergänzt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Projekte, die dem IPPC-Verfahren unterliegen, müssen in 2 lokalen Tageszeitungen veröffentlicht werden. Innerhalb von 30 Tagen kann jeder in das Projekt Einsicht nehmen und seine Stellungnahme bei der Landesumweltagentur abgeben.
Inhalte der Genehmigung
Die Dienststellenkonferenz für den Umweltbereich erteilt eine Genehmigung bezüglich der Umweltauswirkungen des Projekts unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit. Inhalte der Genehmigung.
Jährliche Emissionserklärung E - PRTR
Die Betreiber von IPPC-Anlagen sind verpflichtet, die jährliche Mitteilung über die Emissionen abzugeben, gemäß Artikel 12 des Legislativdekrets Nr. 59 vom 18. Februar 2005.