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Hygiene der Wasserleitungssysteme: Legionellen

Das Biologische Landeslabor führt Untersuchungen an Wasserproben von öffentlichen und privaten Wasserleitungen zum Nachweis derBakterie Legionella pneumophyla durch.

Die Legionellen sind in der Natur weit verbreitet und stellen dort kein sanitäres Problem dar, sie können jedoch aus Flüssen, Seen, Thermalquellen, natürlichen Wasserspeichern usw. in das künstliche Wasserleitungsnetz (wie öffentliches Leitungssystem, Leitungen in einzelnen Gebäuden, Klimaanlagen, Schwimmbäder, Brunnen und Kühltürme von Industrieanlagen) gelangen und sich dort ausbreiten. Die Legionellen treten in den Wasserleitungen sowohl frei als auch in Biofilmen auf. Biofilme bestehen aus organischer Substanz, in welcher die Mikroorganismen (Bakterien, Algen, Protozoen, Viren usw.) eingebettet und so vor Biozidengeschützt sind, diefreilebende Formen abtöten oder hemmen.
Die Legionellen verursachen die sogenannte "Legionellose", eine Krankheit, welche normalerweise die Atemwege durch das Einatmen kontaminierter Aerosole infiziert.

Für den Nachweis von Legionellen in Wasser für den allgemeinen Verbrauch wird 1 Liter Wasser direkt vom Wasserhahn abgefüllt, ohne das Wasser vorher rinnen zu lassen. Dagegen lässt man für die Beurteilung des Leitungssystems das Wasser mindestens 5 Minuten rinnen, danach wird 1 Liter für den Nachweis in einem dafür geeigneten Behälter abgefüllt. Die Probe muss bei Raumtemperatur und vor Licht geschützt transportiert werden und so schnell wie möglich ins Labor gebracht werden, um den Beginn der Untersuchung innerhalb von 24 Stunden zu gewährleisten.

Nähere Informationen zu den häufigsten mikrobiologischen Untersuchungen desTrinkwassersfindet man auf der entsprechenden Seite, auf dem folgendenLink hingegen Einzelheiten zurUntersuchungsanforderung, zu Arbeitszeiten und Tarifen.

Gesetzgebung

Zurzeit gelten folgende Bestimmungen: 

  •  “Linee guida italiane per la prevenzione ed il controllo della Legionellosi”, Gazzetta Ufficiale Nr. 103 (Serie Generale) vom 5. Mai 2000 (Seite  12). 
  •  “Linee guida recanti indicazioni ai laboratori con attività di diagnosi microbiologica e controllo ambientale della Legionellosi”, Gazzetta Ufficiale Nr. 29 (Serie Generale) vom 5. Februar 2005 (Seiten 25-27).