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Tarife und Finanzierungen
Gebühren für den Kanaldienst und die Abwasserbehandlung (Abwassertarif)
Der Art. 53 des Landesgezetses 8/2002 setz die allgemeinen Kriterien für die Berechnung der Abwassertarife fest. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2541 vom 19.10.2009 sind die neuen Kriterien für die Anwendung und die Berechnung des Tarifs im Sinne des oben genannten Gesetzes festgelegt worden und ab den Jahr 2010 anwendung finden. Für die Jahre 2007 bis 2009 gelten die Bestimmungen des Beschlusses Nr. 4146 vom 13.11.2006.
Abgaben für die Finanzierungen der Kanalnetze und der dazugehörenden Kläranlagen
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 3009 vom 01.09.2003 und folgende Änderungen mit Beschluss Nr. 2874 vom 10.08.2008 sind die Kriterien für die Berechnung der Beträge festgelegt worden, welche von den Gemeinden zur teilweisen Deckung der Ausgaben für die Errichtung der Kläranlagen und Hauptsammlern an das Land zu überweisen sind.
Beschlüsse der Landesregierungen für die Berechnung der Beträge:
- Festsetzung der von den Gemeinden für das Jahr 2012 zu überweisenden Beträge laut Art. 55 des Landesgesetzes Nr. 8/2002 Beschlüsse der Landesregierung Nr. 1376 vom 12.09.2011
- Festsetzung der von den Gemeinden für das Jahr 2011 zu überweisenden Beträge laut Art. 55 des Landesgesetzes Nr. 8/2002 Beschlüsse der Landesregierung Nr. 1592 vom 27.09.2010
- Festsetzung der von den Gemeinden für das Jahr 2010 zu überweisenden Beträge laut Art. 55 des Landesgesetzes Nr. 8/2002 Beschlüsse der Landesregierung Nr. 2397 vom 28.09.2009
- Festsetzung der von den Gemeinden für das Jahr 2009 zu überweisenden Beträge laut Art. 55 des Landesgesetzes Nr. 8/2002 Beschlüsse der Landesregierung Nr. 3166 vom 01.09.2008
- Festsetzung der von den Gemeinden für das Jahr 2008 zu überweisenden Beträge laut Art. 55 des Landesgesetzes Nr. 8/2002 Beschlüsse der Landesregierung Nr. 3285 vom 01.10.2007
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