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Unsere Aktivitäten
Die Schätzung
Gegenstand einer Schätzung können alle Wirtschaftsgüter - beweglich wie unbeweglich - sowie dingliche Rechte sein. Auch die Festsetzung der Enteignungsvergütung kann ein Gegenstand einer Schätzung sein. Das Schätzamt verfasst Schätzungsgutachten im Interesse der öffentlichen Verwaltung.
Erwerb und Verkauf
Erwerb und Verkauf von beweglichen und unbeweglichen Gütern durch die Autonome Provinz Bozen - Südtirol werden im Landesgesetz vom 21. Jänner 1987, Nr. 2, "Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol" geregelt und über das Vermögensamt abgewickelt.
Das Landesvermögen
Die Gesamtheit des beweglichen und unbeweglichen Eigentums des Landes bildet das Landesvermögen, dessen Verwaltung dem Vermögensamt obliegt.
Enteignung
Die Zuständigkeit des Enteignungsamtes der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol liegt im Erwerb von Liegenschaften und dinglichen Rechten für die Verwirklichung von Vorhaben von öffentlichem Interesse mittels Enteignung für gemeinnützige Zwecke.