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Landwirtschaftliche Mindest- und Höchstwerte
Die Landesschätzungskommission, welcher der Direktor des Schätzamtes der Abteilung Vermögensverwaltung vorsitzt, legt jährlich die landwirtschaftlichen Mindest- und Höchstwerte fest, welche bei der Enteignung von nicht bebaubaren Flächen bzw. bei der Festlegung der Entschädigung für die Auferlegung einer Dienstbarkeit zur Anwendung gelangen.
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