Auszahlung Pflegegeld bei gleichzeitiger Inanspruchnahme eines bezahlten Wartestandes für Pflege

Begrenzte Kumulierbarkeit des Pflegegeldes bei gleichzeitiger Inanspruchnahme eines bezahlten Wartestandes für Pflege, zwei getrennte Leistungen mit gleicher Zielsetzung

Die Landesagentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung hat ein Informationsblatt herausgegeben, welches die begrenzte Kumulierbarkeit des Pflegegeldes bei gleichzeitiger Inanspruchnahme eines bezahlten Wartestandes für Pflege beschreibt (Beschluss der LR Nr. 1992 vom 19.12.2011 in Durchführung des Art. 8, Abs. 6 des LG Nr. 9/2007).

 

MM