Abkommen über Maßnahmen zur Einschränkung der laufenden Ausgaben am 28. August 2013 unterzeichnet

Aufgrund der staatlichen Vorgaben zur Eindämmung der laufenden Ausgaben wurde vom Landtag ins Finanzgesetz des Landes für das Jahr 2013 folgende Bestimmung eingefügt:

"Gemäß Artikel 79 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670, in geltender Fassung, und im Sinne der vom Staat angestrebten Kürzung der öffentlichen Ausgaben erarbeitet die Landesregierung im Einvernehmen mit den repräsentativsten Gewerkschaften und, wenn betroffen, mit dem Rat der Gemeinden innerhalb 31. Mai 2013 Maßnahmen zur Kosteneinsparung, die nach ihrer vollständigen Umsetzung darauf abzielen, die Ausgabeneinsparungen bis zu einem Maximum von 0,5 Prozent der laufenden Ausgaben des Landeshaushaltes 2013 zu gewährleisten. Die genannten Maßnahmen betreffen das Land, seine abhängigen Körperschaften und die Gemeinden." (Art. 10, Absatz 1, des L.G. vom 20.12.2012, Nr. 22).   

Nach langwierigen Verhandlungen wurde schließlich am 28. August 2013 das Abkommen über die Maßnahmen zur Einschränkung der laufenden Ausgaben des Landes, der Hilfskörperschaften und der Gemeinden von der Mehrheit der Gewerkschaften, den Landesräten Dr. Thomas Widmann, Dr. Roberto Bizzo und den Präsidenten des Gemeindenverbandes, Dr. Arno Kompatscher, unterzeichnet.

Das Abkommen sieht folgende Einsparungen vor:  

Vorübergehende Reduzierung (beschränkt auf den Zeitraum 1.7.2013-31.12.2014):
- des Überstundentarifes;
- des Kilometergeldes;
- der Verpflegungskosten im Außendienst.

Weitere nachhaltige Sparmaßnahmen sind:
- Reduzierung um 30% des Überstundenkontingentes ab 2013 für Landesverwaltung und ab 2014 auch für Gemeinden u.a.
- Reduzierung Berateraufträge
- Verwendung freie Software
- Reduzierung Publikationen
- Energieeinsparungen

Anlagen:
Abkommen und Beschluss der Landesregierung vom 02.09.2013, Nr. 1301

 

GR