Coronavirus COVID-19 - Parteienverkehr in der Abteilung 4. Personal

Es wird darauf hingewiesen, dass ab sofort bis zum 28.03.2020 der Parteienverkehr auf dringende Angelegenheiten beschränkt wird, die weder telefonisch, noch mit E-Mail geklärt werden können. Es ist auf alle Fälle eine Terminvereinbarung notwendig.

SM