Wiederaufnahme in den Landesdienst

Das unbefristet beschäftigte Personal, welches kündigt oder das befristet beschäftigte Personal mit Eignung, welches zum Vertragsende ausscheidet, kann um die Wiederaufnahme in den Landesdienst ansuchen. Der Bewerber/die Bewerberin muss die Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme in den Landesdienst besitzen.