Aufnahme für das Lehrpersonal der Berufs- und Fachschulen

Rangordnungen

Die befristete Aufnahme des Lehrpersonals für die Berufsschulen und Fachschulen des Landes erfolgt in der Regel auf der Grundlage von ständigen Rangordnungen, in die sich die interessierten Bewerberinnen und Bewerber entsprechend ihrer Muttersprache und des angestrebten Unterrichtsfachs eingetragen haben.

Im Anschluss an die befristete Einstellung kann über Bewertungsverfahren - Bezeichnung der Wettbewerbe und Ausbildungswettbewerbe für das Lehrpersonal - die "Eignung für den Lehrberuf" an den Berufsschulen und Fachschulen des Landes erworben werden.

Die Eignung für den Lehrberuf ist Grundlage und Voraussetzung für einen möglichen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die erworbene Eignung führt allerdings nicht zwangsläufig zur unbefristeten Einstellung: Diese ist abhängig von der jeweiligen Stellenverfügbarkeit.

Ablauf der Verfahren:

Die aufgrund obgenannter Rangordnung befristet aufgenommenen Lehrpersonen, deren Arbeitsvertrag die in der Ausschreibung vorgesehene Dauer und Stundenverpflichtung aufweist, sind von Amts wegen zur Teilnahme an einem Bewertungsverfahren zugelassen. In dessen Verlauf wird ihre "Grundsätzliche Eignung" für den Lehrberuf festgestellt. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Lehrpersonen, welche eine Spezialisierung (auch Lehrbefähigung genannt) an einer universitären oder gleichwertigen Einrichtung bereits absolviert haben, erwerben die "Eignung für den Lehrberuf" in einem entsprechend verkürzten Bewertungsverfahren.

Für die Eintragung in die Rangordnung klicken Sie hier

Ansprechpersonen

Infopoint

Eintragung in die Rangordnung

Ingrid Kofler
Tel. +39 0471 411561
E-Mail: ingrid.kofler@provinz.bz.it

Brigitte Bertagnoll
Tel. +39 0471 411555
E-Mail: brigitte.bertagnoll@provinz.bz.it



    Rechtsangelegenheiten im Bereich Lehrpersonal der Berufsbildung

    Sylvia Clementi

    Tel. +39 0471 41 15 56
    E-Mail: sylvia.clementi@provinz.bz.it