Stellenwahl und Stellenbestätigung Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen für Integration

Diese Seite informiert das Personal und neu interessierte Personen im und für das Berufsbild der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration über Stellenwahl und Stellenbestätigung.

 

Online Stellenverzeichnis

anklicken Verzeichnis der verfügbaren Stellen ab dem 10. Juli mit fortlaufender Aktualisierung 

 
Mitteilung zur Wirkung der Stellen in Hinsicht dessen, dass der 1. September 2024 ein Sonntag ist
Für die Stellen, welche im Stellenverzeichnis mit Beginn 01.09.2024 ausgeschrieben sind, gilt wie folgt:
Das Personal, welches bis zum 31.08.2024 ein Arbeitsverhältnis mit dem Land im Berufsbild Mitarbeiter/Mitarbeiterin für Integration hat, erhält den neuen Arbeitsvertrag mit Beginn 01.09.2024, der effektive Dienstantritt erfolgt am 02.09.2024.
Alle anderen Personen erhalten einen neuen Arbeitsvertrag mit Beginn am 02.09.2024, auch wenn im Stellenverzeichnis der 01.09.2024 angegeben ist. 

 

Online Stellenwahl - Modalität

Die Stellenwahl findet auf telematischem Wege statt. Um zum Online-Dienst der Stellenwahl zugreifen zu können (und wählen oder explizit verzichten), muss man über eine digitale Identität Spid, eine aktivierte Bürgerkarte oder die Elektronische Identitätskarte (CIE) verfügen. Um sich im Online-Dienst mit dem Referat Inklusion der Bildungsdirektion vor der Stellenwahl beraten zu können, muss man auf dem eigenen Gerät über die Applikation Microsoft-Teams verfügen. Notwendig ist eine Internetverbindung und ein Gerät wie Smartphone, PC, Laptop oder Tablet.

anklicken Online-Stellenwahl Modalität und Zugang, Ablauf und Vorgang bei technischen Schwierigkeiten

 

Zeitraum Online Stellenwahl

Für das Schuljahr 2024/2025 findet die Online Stellenwahl voraussichtlich in folgenden Zeiträumen statt:

  • für den deutschen Bereich am 6., 7. und 8. August 2024
  • für den italienischen Bereich am 1. und 2. August 2024
  • für den ladinischen Bereich am 5. August 2024. 

 

Reihung für die Online Stellenwahl vor dem Rücktrittsrecht

  • anklicken Reihung der Personen für den deutschen Bereich
  • anklicken Reihung der Personen für den italienischen Bereich 
  • anklicken Reihung der Personen für den ladinischen Bereich 

Reihung - Personen mit Vorrang Gesetz 104/1992 - Datenschutz

Personen mit Vorrang Gesetz 104/1992 scheinen für die Reihung mit der Angabe eines eventuellen Rücktrittsrechtes aus datenschutzrechtlichen Gründen namentlich nur mit ihrer normalen Position ohne Vorrang mit der Angabe eines eventuellen Rücktrittsrechtes auf. In der Reihung scheint die Position mit Vorrang nur in anonymer Form auf, und auch nicht, ob sich um eine Person mit oder ohne Rücktrittsrecht handelt. Die Person, welcher diese Position mit Vorrang zugewiesen ist, erhält vor Ablauf der Frist für das Rücktrittsrecht eine persönliche Mail an die institutionelle Mailadresse, mit welcher ihr die Informationen zur Position mit Vorrang mitgeteilt werden. Wenn die betroffene Person keine institutionelle Mailadresse besitzt, wird ihr die Information an die private Mailadresse, die im Gesuch um Eintragung in die Rangordnung angegeben ist, oder telefonisch, mitgeteilt. Es liegt in der Verantwortung der betroffenen Person, die Verwaltung rechtzeitig vor Ablauf der Frist des Rücktrittsrechtes zu kontaktieren, sollte sie keine diesbezügliche Information bis spätestens einem Arbeitstag vor Ablauf der Frist des Rücktrittsrechtes erhalten haben.

 

Zeitplan - Vorladungen für die Online Stellenwahl

Die individuellen Vorladungstermine werden kurz vor der Online Stellenwahl veröffentlicht, wobei daran erinnert wird, dass am Tag der Wahl für das Beratungsgespräch über Teams mit dem Referat Inklusion der Bildungsdirektion 30 Minuten vor dem angegebenen Vorladungstermin in den Online-Dienst einzusteigen ist.

  • anklicken individuelle Vorladungstermine für den deutschen Bereich
  • anklicken individuelle Vorladungstermine für den italienischen Bereich
  • anklicken individuelle Vorladungstermine für den ladinischen Bereich 

Vorladungen - Personen mit Vorrang Gesetz 104/1992 - Datenschutz

Personen mit Vorrang Gesetz 104/1992 scheinen für die Vorladungen aus datenschutzrechtlichen Gründen namentlich nur mit ihrer normalen Position ohne Vorrang auf. Im Zeitplan scheint die Vorladung mit Vorrang nur in anonymer Form mit der Gruppennummer auf, nicht welcher Person diese zugewiesen ist. Die Person, welcher diese Vorladung zugewiesen ist, erhält vor der Stellenwahl eine persönliche Mail an die institutionelle Mailadresse, mit welcher ihr die Informationen zur Vorladung mitgeteilt werden. Wenn die betroffene Person keine institutionelle Mailadresse besitzt, wird ihr die Information an die private Mailadresse, die im Gesuch um Eintragung in die Rangordnung angegeben ist, oder telefonisch, mitgeteilt. Es liegt in der Verantwortung der betroffenen Person, die Verwaltung rechtzeitig vor der Stellenwahl zu kontaktieren, sollte sie keine diesbezügliche Information bis spätestens zwei Arbeitstage vor Beginn ihrer zentralen Stellenwahl erhalten haben.

 

Zentrale Online Stellenwahl abgeschlossen - noch Stellen verfügbar

Die deutsche Stellenwahl für das Schuljahr 2024/2025 ist mit --- Uhr am --- abgeschlossen worden. Erst dann für eventuell übriggebliebene Stellen hier anklicken.
Die italienische Stellenwahl für das Schuljahr 2024/2025 ist mit --- Uhr am --- abgeschlossen worden. Erst dann für eventuell übriggebliebene Stellen hier anklicken.
Die ladinische Stellenwahl für das Schuljahr 2024/2025 ist mit --- Uhr am --- abgeschlossen worden. Erst dann für eventuell übriggebliebene Stellen hier anklicken.

 

Weitere nützliche Informationen

Für weitere nützliche Informationen wird auf die jeweiligen Informationsbalken am Ende dieser Seite verwiesen.

 

 

Rechtsquelle:

Anlage A des Beschlusses der LR Nr. 186 vom 07.03.2023 "Stellenvergabe für das Integrationspersonal des Landes"

Kontakte:

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Informationsbalken Stellenwahl / Stellenbestätigung

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration mit unbefristetem Arbeitsverhältnis und mit befristetem Arbeitsverhältnis über Rangordnung, welche für die Stellenwahl mit Rücktrittsrecht vorgesehen worden sind, haben die Möglichkeit, ihre Entscheidung zur Stellenwahl zu kommen zurückzuziehen und ihre Stelle mit der Definition für das neue Schuljahr zu bestätigen.

Die Frist des Rücktrittsrechtes für das befristete und unbefristete Personal verfällt innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Veröffentlichung der Versetzungsrangordnung für das unbefristete Personal. Der genaue Tag der Veröffentlichung der Versetzungsrangordnung und somit der Fälligkeit der Frist des Rücktrittsrechtes kann nicht angegeben werden, deshalb ist es ratsam, ab dem 10. Juli regelmäßig Einsicht zu nehmen.

Die Frist für das Rücktrittsrecht für das Schuljahr 2024/2025 verfällt mit --- .

Vordruck zum Herunterladen:

Informationen Stellen und Stellenverzeichnis: Erklärungen

Detaillierte Informationen zu den Stellen

Detaillierte Informationen zu den Stellen geben die Referate Inklusion der Bildungsdirektionen 30 Minuten vor dem individuellen Vorladungstermin für die Stellenwahl über Teams-Verbindung im Online-Dienst der Stellenwahl.

Fortlaufende Bearbeitung des Stellenverzeichnisses

Das Stellenverzeichnis wird bis zur Stellenwahl fortlaufend aktualisiert und ergänzt und kann auch Veränderungen erfahren.

Stellen mit Kontinuität / ohne Kontinuität im Stellenverzeichnis

Für die Stellen, welche im Stellenverzeichnis als Kontinuitätsstellen gekennzeichnet sind, muss man sich der Anwendung der didaktischen Kontinuität und deren Auswirkungen bewusst sein. Stellen mit der Kennzeichnung "Kontinuität" sind Stellen mit didaktischer Kontinuität. Stellen mit der Kennzeichnung "einjährig/Kontinuität" sind Stellen, welche von Schuljahr zu Schuljahr neu genehmigt werden müssen und sind somit Stellen mit didaktischer Kontinuität, wenn die Genehmigung erfolgt. Stellen mit der Kennzeichnung "einjährig" sind Stellen nur für das Schuljahr ohne didaktische Kontinuität. Stellen mit der Kennzeichnung "zeitbegrenzt" sind Stellen mit einer Dauer kürzer als das Schuljahr und ohne didaktische Kontinuität. Stellen mit der Kennzeichnung "Ersatz" sind Ersatzstellen ohne didaktische Kontinuität.

Kombinierte / Nicht kombinierte Stellen im Stellenverzeichnis

Die Stellen, welche im Stellenverzeichnis kombiniert aufscheinen, können nur in dieser Form gewählt werden. Alle anderen Stellen können im Moment der Wahl nicht kombiniert werden, auch nicht zwei zeitlich aufeinanderfolgende Stellen.
Sobald die zentrale Stellenwahl abgeschlossen ist und Stellen übriggeblieben sind, bieten die Führungskräfte der Kindergarten- und Schuldirektionen, bevor sie auf andere Vergabemodalitäten übergehen und soweit es organisatorisch möglich ist, diese Stellen als Zusatzauftrag ohne didaktische Kontinuität dem Personal im Berufsbild (unbefristet und befristet Rangordnung) der Direktion an.

Personal im Berufsbild (unbefristet und befristet Rangordnung) anderer Direktionen, welches das Interesse mitteilt,  wird in Folge, soweit es organisatorisch möglich ist, von den Führungskräften der jeweiligen Kindergarten- und Schuldirektionen auch für eine Zusatzbeauftragung berücksichtigt.

Stellen im Stellenverzeichnis mit Risiko "gering" oder "erhöht"

Die Stellen, welche im Stellenverzeichnis mit Risiko "gering" oder "erhöht" gekennzeichnet sind, sind Stellen mit einem sogenannten Arbeitsrisiko in Bezug auf die Bewegung von Lasten. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, für welche die Arbeitsmedizin zur Bewegung von Lasten eine Verschreibung mit Beschränkung ausgestellt hat, haben zu Stellen mit dem jeweiligen Risiko keinen Zugang. Personen, welche eine Stelle mit Risiko wählen, erklären bei der Wahl ausdrücklich über das Arbeitsrisiko informiert zu sein, keine körperlichen Einschränkungen zu haben und eventuell später auftretende Einschränkungen oder eine Schwangerschaft sofort dem Arbeitgeber zu melden. Personal mit einer Risikostelle wird von der Verwaltung zu einer Visite bei der Arbeitsmedizin geschickt. Für Schwangerschaft und bis zu 7 Monaten nach der Entbindung sieht das Arbeitsschutzgesetz im Fall von Risikostellen oder gefährlichen Diensten für die Bediensteten einen besonderen Schutz vor; diese Mitarbeiterinnen wenden sich direkt und unverzüglich an den Arbeitgeber.

Freie Springerstellen

Freie Springerstellen sind Aufträge für das gesamte Schuljahr ohne didaktische Kontinuität. Der Springer oder die Springerin ist einer Kindergarten- oder Schuldirektion zugewiesen und wird über diese nach Bedarf an den verschiedenen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen des zugewiesenen Bezirkes eingesetzt. Das Personal auf einer Springerstelle ist verpflichtet, falls erforderlich, ein eigenes Fahrzeug für die Fahrten zu den verschiedenen Arbeitsorten zu verwenden. Springerstellen haben immer die Risikodefinition „erhöht“.

Aufträge auf freier Stelle

Aufträge auf freier Stelle sind je nach Angabe im Stellenverzeichnis Stellen mit oder ohne didaktische Kontinuität und haben in der Regel eine Dauer für das gesamte Schuljahr, also vom 1. September bis 31. August, außer es ist im Stellenverzeichnis ausdrücklich ein kürzerer Zeitraum angegeben.

Aufträge auf Ersatzstelle

Aufträge auf Ersatzstelle sind nie Stellen mit didaktischer Kontinuität und werden bei der Stellenwahl mit dem Zeitraum wie im Stellenverzeichnis angegeben vergeben, jedenfalls höchstens vom 1. September bis zum 30. Juni. Wird ein Ersatz, dessen voraussichtliches Enddatum vor dem 30. Juni ligt, im Schuljahr ohne Unterbrechung verlängert, bleibt die beauftragte Person dieselbe. Unterbrechungen, die nur das Wochenende betreffen, gelten nicht als Unterbrechung im Sinne dieser Bestimmung. Die Verlängerung des Ersatzauftrages kann abgelehnt werden, sofern diese Verlängerung eine Veränderung des Ersatzauftrages mit sich bringt.

Wöchentliches Stundenausmaß der Stellen

Stellen mit einem vertraglichen wöchentlichen Stundenausmaß von 38 Stunden sind Vollzeitstellen, Stellen mit einem vertraglichen wöchentlichen Stundenausmaß unter 38 Stunden sind Teilzeitstellen im Verhältnis. Für Stellen mit einem Stundenausmaß unter 30 % eines Vollzeitauftrages (unter 12 Stunden) wird der Zeitraum des effektiv geleisteten Dienstes in der Rangordnung für die befristete Aufnahme für den Dienstaltersvorrang nicht wie üblich voll berechnet, sondern im Verhältnis.

Stellen mit Vorbehalt im Stellenverzeichnis wegen Rücktrittsrecht

Stellen, zu welchen das Personal ein Rücktrittsrecht hat, scheinen mit Vorbehalt als verfügbar auf. Nach abgelaufener Frist des Rücktrittsrechtes scheinen diese entweder nicht mehr auf (Rücktrittsrecht wurde eingefordert) oder scheinen diese für die Stellenwahl ohne Vorbehalt verfügbar auf (Rücktrittsrecht wurde nicht eingefordert).

Verfügbare Stellen aufgrund von Versetzung mit oder ohne Vorbehalt nach dem 10. Juli im Stellenverzeichnis

Stellen, welche aufgund von Versetzungsanträgen von unbefristetem Personal verfügbar sind (mit oder ohne Vorbehalt wegen Rücktrittsrecht), werden erst nach abgelaufener Frist für die Anträge um Versetzung des unbefristeten Personals, also nach dem 10. Juli, im Verzeichnis eingetragen.

Fortlaufende Aktualisierung des Stellenverzeichnisses mit Ersatzstellen sobald diese definiert sind

Ersatzstellen für genehmigte Abwesenheiten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen werden fortlaufend eingetragen, sobald feststeht, welche Stelle die abwesenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen definitiv besetzen. Die Ersatzstelle für einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, welcher oder welche bei der Stellenwahl wählen muss und erst dann definiert werden kann, steht ausschließlich den Personen zur Verfügung, welche bis zu diesem Moment noch nicht gewählt haben.

Stellen im Stellenverzeichnis für Pensionierung oder Kündigung nach Beginn des Schuljahres

Im Stellenverzeichnis werden auch Stellen aufgenommen, welche zum Beispiel aufgrund von Pensionierung oder Kündigung nach dem Beginn des Schuljahres frei werden und schon vor der Stellenwahl bekannt sind. Diese Stellen werden nur für das Schuljahr ohne didaktische Kontinuität vergeben und für die Stellenwahl bis 30. Juni ausgeschrieben. Die Sommerverlängerung bis 31. August erfolgt für das unbefristete Personal allemal; für das befristete Personal, wenn 210 Tage effektiver Dienst erreicht werden und als effektiver Dienst zählen auch Abwesenheiten, die für die Gehaltsentwicklung oder für das Ruhegehalt gelten.

Sommerverlängerung

Das befristete Personal, das im Laufe des Schuljahres bis zum 30. Juni mindestens 210 Tage effektiven Dienst leistet (Summe des gesamten Dienstes im Schuljahr im Berufsbild Mitarbeiter/Mitarbeiterin für Integration), wird bis zum 31. August verlängert. Als effektiver Dienst zählen auch Abwesenheiten, die für die Gehaltsentwicklung oder für das Ruhegehalt gelten.

Sommerwochenstundenpensum

Vom 1. Juli bis zum 31. August wird dem befristeten und unbefristeten Personal für die Festlegung der Entlohnung ein Wochenstundenpensum zugewiesen, das im Verhältnis zu einem Jahresauftrag in Vollzeit aus dem Durchschnitt der Arbeitsverhältnisse bis zum 30. Juni berechnet wird (falls im Schuljahr im Berufsbidl Mitarbeiter/Mitarbeiterin für Integration Arbeitsverhältnisse mit verschiedenem wöchentlichen Stundenausmaß).

 

Informationen Stellenwahl: wer wählt, wer sich verspätet, wer abwesend ist , wer verzichtet, wer kündigt

 

Wie wählt man online

Die Personen, welche für die Stellenwahl vorgesehen sind, müssen die Modalitäten für die Online-Stellenwahl der Abteilung Personal genauestens einsehen und befolgen (Geräte, Applikationen, Zugang, Ablauf, Vorgang bei technischen Schwierigkeiten).

Nach der Wahl bei der Kindergarten- oder Schuldirektion vorstellen

Wer eine Stelle wählt, stellt sich innerhalb von 24 Stunden (wenigstens telefonisch) bei der gewählten Kindergarten- oder Schuldirektion vor, auch wenn der Dienst nicht effektiv angetreten wird.

Wer bei der Stellenwahl abwesend ist, nicht wählt, nicht ausdrücklich verzichtet

Wer aus jedwedem Grund bei der Stellenwahl abwesend ist oder in der für die Wahl vorgesehenen Zeit nicht wählt bzw. nicht ausdrücklich verzichtet, wird aus der Rangordnung für die befristete Aufnahme gestrichen und kann zum nächsten Fälligkeitstermin wieder um Eintragung ansuchen.

Wer bei der Stellenwahl ausdrücklich verzichtet

Wer bei der Stellenwahl ausdrücklich verzichtet, wird aus der Rangordnung für die befristete Aufnahme gestrichen und kann zum nächsten Fälligkeitstermin wieder um Eintragung ansuchen, außer es wird innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Abschluss der persönlichen Stellenwahl (gemeint ist der individuelle Vorladungstermin) ein begründeter Antrag gestellt, nicht gestrichen zu werden. Als triftige Gründe gelten, wenn nur mehr Stellen über 50 km vom Wohnsitz entfernt - oder ab der Landesgrenze, wenn der Wohnsitz außerhalb derselben liegt - zur Verfügung standen, wenn nur mehr Stellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit unter 19 Stunden zur Verfügung standen, andere schwerwiegende Gründe, welche von dem Direktor oder von der Direktorin der Abteilung Personal als triftig anerkannt werden.

Wer wählt und vor Dienstbeginn zurücktritt oder nach Dienstbeginn kündigt

Wer von einer gewählten Stelle vor Dienstbeginn zurücktritt oder nach Dienstbeginn kündigt, wird aus der Rangordnung für die befristete Aufnahme gestrichen und kann zum nächsten sinnvollen Fälligkeitstermin wieder um Eintragung ansuchen. Unter Berufung auf einen nachweislich von der Verwaltung anerkannten schwerwiegenden Grund kann der Antrag gestellt werden, dass von der Streichung abgesehen werde.

Wer sich zur Stellenwahl verspätet

Wer sich mit Verspätung zur Stellenwahl anmelden will, muss den zuständigen Dienst ausdrücklich kontaktieren und kann den Verlauf der Stellenwahl bis zu diesem Moment nicht beanstanden.

Wer unbefristet ist, wählen muss und dies nicht tut

Das unbefristete Personal, welches eine Stelle wählen muss und dies nicht tut, wird nach abgeschlossener Stellenwahl auf Vorschlag des Referates Inklusion der zuständigen Bildungsdirektion von Amts wegen einer Stelle zugewiesen.

Unbefristete Aufnahme

Wer unbefristet aufgenommen werden kann, muss zu diesem Zwecke eine Stelle mit bestimmten Eigenschaften besetzen (die betroffenen Personen erhalten eine  Mitteilung über die digitale Personalakte).

Zulassung zum Wettbewerbsverfahren

Wer zum Wettbewerbsverfahren zugelassen werden kann, muss zu diesem Zwecke eine Stelle mit bestimmten Eigenschaften besetzen (hierzu siehe man die Homepageseite zum Thema Wettbewerbsverfahren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration ein).

Unbefristetes Personal muss eine ganzjährige Stelle wählen

Das unbefristete Personal kann nur ganzjährige freie Stellen oder ganzjährige Ersatzstellen wählen (der Auftrag muss im Sinne dieser Bestimmung zum Zeitpunkt der Stellenwahl mindestens 210 Tage umfassen, damit er als ganzjährig gilt).

 

Wer zur Stellenwahl für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration kommt und Anspruch auf die Begünstigungen des Gesetzes 104/1992, Art. 21 oder Art. 33 hat, kann innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei der Dienststelle für Kindergarten- und Integrationspersonal der Abteilung Personal mit dem zur Verfügung gestellten Vordruck den Antrag um Vorrang bei der Stellenwahl stellen. Der Vorrang hat nicht auf die absolute Rangordnung Wirkung, sondern auf die Rangordnung, in welcher man sich befindet, und in dieser auf die Gruppe, welcher man angehört.

 Vordruck zum Herunterladen:

Fälligkeitstermin 10. Juli, 12.00 Uhr

Der Antrag hat nur für die Stellenwahl des jeweiligen Schuljahres Gültigkeit.

 

Art. 21 des Gesetzes 104/1992 sieht den Vorrang bei der Stellenwahl wegen der eigenen Beeinträchtigung vor (schwere Beeinträchtigung gemäß Art. 3, Absatz 3 oder Zivilinvalidität von mindestens 67% gemäß Art. 3, Absatz 1).

Art. 33 des Gesetzes 104/1992 sieht den Vorrang bei der Stellenwahl wegen der Pflege von Familienmitgliedern mit Beeinträchtigung vor (schwere Beeinträchtigung gemäß Art. 3, Absatz 3), welche den Wohnort in der Autonomen Provinz Bozen haben. Im Fall von Art. 33 muss für die Wahl mit Vorrang eine Stelle in der Gemeinde des Wohnsitzes der zu pflegenden Person gewählt werden; wenn keine Stelle in dieser Gemeinde zu Verfügung ist, muss eine Stelle  in der nächst näheren Gemeinde gewählt werden.

 

Person mit Vorrang G 104 - Positionen in der Rangornung ohne Vorrang und mit Vorrang 

  • Die Person mit Vorrang Gesetz 104/1992 scheint aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Rangordnung namentlich nur mit der normalen Position ohne Vorrang auf, auch in der Veröffentlichung der Reihung und der Vorladung für die Stellenwahl. Die Verwaltung informiert die Person ausdrücklich, detaillierte Informationen hierzu auf der Seite wo die Reihung und die Vorladung für die Stellenwahl veröffentlicht sind.  
  • Sollte beim Vorladungstermin mit Vorrang keine Stelle gewählt werden unter den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Stellen (ohne Begrenzung für Personen, welche das Gesetz 104 für sich selbst beanspruchen, mit Begrenzung für Personen, welche das Gesetz 104 für die Pflege einer anderen Person beanspruchen), kann noch der darauffolgende Vorladungstermin ohne Vorrang in Anspruch genommen werden und unter den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Stellen, in jedem Fall ohne Begrenzung, gewählt werden.
  •  Zum Zeitpunkt der Stellenwahl muss die von der antragstellenden Person erklärte Situation, aufgrund welcher der Vorrang zugesprochen wurde, bestehen, um mit Vorrang wählen zu können. Im gegenteiligen Fall ist die antragstellende Person verpflichtet, dies unverzüglich der Verwaltung mitzuteilen.

Ansprechpersonen

Margarethe Egger Trolese
Tel. +39 0471 411605
E-Mail: margarethe.egger@provinz.bz.it