Ausgeschriebene Bewertungsverfahren

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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung, mit bereits absolvierter pädagogisch-didaktischer Spezialisierung (Verkürztes Verfahren).

Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal für den Unterricht der berufsqualifizierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, mit bereits absolvierter pädagogisch-didaktischer Spezialisierung (Verkürztes Verfahren).

Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung.

Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal für die Unterrichtsfächer Pflege, Rehabilitation, Fachkunde und praktischer Unterricht in landwirtschaftlichen und naturwissenschaftlichen Fächern, Fachkunde und praktischer Unterricht in Ernährungslehre.

Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal für den Unterricht der berufsqualifizierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen

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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung, welches die Grundsätzliche Eignung im Schuljahr 2017/2018 und früher erworben hat.

Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal für die Unterrichtsfächer Pflege, Rehabilitation, Fachkunde und praktischer Unterricht in landwirtschaftlichen und naturwissenschaftlichen Fächern, Fachkunde und praktischer Unterricht in Ernährungslehre, welches die Grundsätzliche Eignung im Schuljahr 2018/2019 und früher erworben hat.

 

Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung.
Achtung: für folgende Fächer und Fächergruppen wird die Grundsätzliche Eignung nicht angeboten: Französisch, Betriebswirtschaftslehre, Rechts- und Wirtschaftsfächer, Pädagogik, Psychologie und Soziologie, Freizeitpädagogik und Animation, Naturwissenschaften Chemie und Biologie, Individuelle Lernbegleitung

Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit dreijährigem Hochschulstudium oder für bestimmte Fächer mit dem Berufsbefähigungsnachweis.

Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal für den Unterricht der berufsqualifizierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen
Achtung: für folgende Fächer wird die Grundsätzliche Eignung nicht angeboten:
Fachkunde und praktischer Unterricht für Schönheitspflege, Fachkunde und praktischer Unterricht für Friseure, Warenkunde und Verkaufstechniken

Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs – V e r k ü r z t
Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung, welches die pädagogisch-didaktische Spezialisierung bereits erworben hat.

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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung (Verkürztes Verfahren) für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung und bereits absolvierte pädagogisch-didaktische Spezialisierung
Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung mit Grundsätzlicher Eignung erworben im Schuljahr 2019/2020 oder früher
Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit dreijährigem Hochschulstudium oder für bestimmte Fächer mit dem Berufsbefähigungsnachweis mit Grundsätzlicher Eignung erworben im Schuljahr 2019/2020 oder früher
Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs (1. Jahr der Eignung)
Zielgruppe: Das Lehrpersonal für den Unterricht der berufsqualifizierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen mit Grundsätzlicher Eignung erworben im Schuljahr 2018/2019 oder früher.
Für die Fächer Fachkunde und Praktischer Unterricht in Servieren, Kochen, Ernährung und Hauswirtschaft kann die Grundsätzliche Eignung auch im Schuljahr 2019/2020 erworben worden sein
Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung.
Achtung: für das Fach „Italienisch 2. Sprache“ wird die Grundsätzliche Eignung nicht angeboten
Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit dreijährigem Hochschulstudium oder für bestimmte Fächer mit dem Berufsbefähigungsnachweis
Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal für den Unterricht der berufsqualifizierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen.
Achtung: für folgende Fächer wird die Grundsätzliche Eignung nicht angeboten
Fachkunde und praktischer Unterricht für Schönheitspflege, Fachkunde und praktischer Unterricht für Friseure
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung.
Achtung: für das Fach „Italienisch 2. Sprache“ wird die Grundsätzliche Eignung nicht angeboten

Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung mit Grundsätzlicher Eignung erworben im Schuljahr 2020/2021 oder früher.

Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs (verkürztes Verfahren)
Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung mit absolvierter pädagogisch-didaktischen Spezialisierung

Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit dreijährigem Hochschulstudium oder für bestimmte Fächer mit dem Berufsbefähigungsnachweis.

Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit dreijährigem Hochschulstudium oder für bestimmte Fächer mit dem Berufsbefähigungsnachweis mit Grundsätzlicher Eignung erworben im Schuljahr 2020/2021 oder früher

Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs (2. Jahr der Eignung)
Zielgruppe: Das Lehrpersonal für den Unterricht der berufsqualifizierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen die das erste Jahr der Eignung positiv absolviert haben

Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs
Zielgruppe: Das Lehrpersonal für den Unterricht der berufsqualifizierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen.
Achtung: für folgende Fächer wird die Grundsätzliche Eignung nicht angeboten:
Fachkunde und praktischer Unterricht für Schönheitspflege, Fachkunde und praktischer Unterricht für Friseure, Warenkunde und Verkaufstechniken

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Bewertungsverfahren zur Feststellung der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs - Voraussetzungen für die Zulassung:

  • eine Position in der Rangordnung des entsprechenden Unterrichtsfachs
  • im Besitz der Grundsätzlichen Eignung für die Ausübung des Lehrberufs, welche für das entsprechende Fach im Schuljahr 2021/2022 oder früher erworben wurde
  • einen Unterrichtsauftrag für das Schuljahr 2022/2023:
    -            mit einer Laufzeit von mindestens 8 Monaten (vom 1.10.2022 bis 31.05.2023), und
    -            einem Stundenpensum von mindestens 6 Wochenstunden (30% eines Vollzeitauftrags)

Bewertungsverfahren zur Feststellung der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs (Verkürztes Verfahren) - Voraussetzungen für die Zulassung:

  • eine Position in der Rangordnung des entsprechenden Unterrichtsfachs – ohne Vorbehalt wegen fehlender Anerkennung des ausländischen Ausbildungsnachweises
  • einen Unterrichtsauftrag für das Schuljahr 2022/2023:
    -   mit einer Laufzeit von mindestens 8 Monaten (vom 1.10.2022 bis 31.05.2023), und
    -   einem Stundenpensum von mindestens 6 Wochenstunden (30% eines Vollzeitauftrags)
  • den Zweisprachigkeitsnachweis C1 oder B2 erworben innerhalb 28.2.2022 (oder laut geltender Bestimmung den Lehrpersonen mit Zweisprachigkeit gleichgestellt)
  • bereits absolvierte pädagogisch-didaktischer Spezialisierung (ohne Vorbehalt wegen fehlender Anerkennung der ausländischen Lehrbefähigung)

Bewertungsverfahren zur Feststellung der Eignung (1. Jahr) für die Ausübung des Lehrberufs - Voraussetzungen für die Zulassung:

  • eine Position in der Rangordnung des entsprechenden Unterrichtsfachs – ohne Vorbehalt wegen fehlender Anerkennung des ausländischen Ausbildungsnachweises
  • im Besitz der Grundsätzlichen Eignung für die Ausübung des Lehrberufs, welche für das entsprechende Fach im Schuljahr 2021/2022 oder früher erworben wurde
  • einen Unterrichtsauftrag für das Schuljahr 2022/2023:
  • mit einer Laufzeit von mindestens 8 Monaten (vom 1.10.2022 bis 31.05.2023), und
  • einem Stundenpensum von mindestens 7 Wochenstunden (30% eines Vollzeitauftrags)

Ausgeschriebene Bewertungsverfahren - Schuljahr 2023-2024

Bewertungsverfahren zur Feststellung der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs (Verkürztes Verfahren) - Voraussetzungen für die Zulassung:

  • eine Position in der Rangordnung des entsprechenden Unterrichtsfachs – ohne Vorbehalt wegen fehlender Anerkennung des ausländischen Ausbildungsnachweises
  • innerhalb 1. Oktober 2023 einen Unterrichtsauftrag für das Schuljahr 2023/2024:
    -   mit einer Laufzeit von mindestens 8 Monaten (vom 1.10.2023 bis 31.05.2024), und
    -   einem Stundenpensum von mindestens 6 Wochenstunden (30% eines Vollzeitauftrags)
  • den Zweisprachigkeitsnachweis C1 oder B2 erworben innerhalb 28.2.2023 (oder laut geltender Bestimmung den Lehrpersonen mit Zweisprachigkeit gleichgestellt)
  • bereits absolvierte pädagogisch-didaktischer Spezialisierung (ohne Vorbehalt wegen fehlender Anerkennung der ausländischen Lehrbefähigung) oder Eignung in einem anderen Fach

Bewertungsverfahren zur Feststellung der Eignung (2. Jahr) für die Ausübung des Lehrberufs - Voraussetzungen für die Zulassung:

  • eine Position in der Rangordnung des entsprechenden Unterrichtsfachs
  • ein positive Zwischenbewertung nach dem ersten Jahr des Bewertungsverfahrens
  • innerhalb 1. Oktober 2023 einen Unterrichtsauftrag für das Schuljahr 2023/2024:
    -   mit einer Laufzeit von mindestens 8 Monaten (vom 1.10.2023 bis 31.05.2024), und
    -   einem Stundenpensum von mindestens 7 Wochenstunden (30% eines Vollzeitauftrags)