Essensgutscheine - FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Essenskarten]

Haben Mitarbeiter/innen welche im Sinne der Arbeitseingliederung aufgenommen werden, Anrecht auf den Essensgutschein?

Jene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die im Sinne der Arbeitseingliederung in die Landesverwaltung aufgenommen werden, haben Anrecht auf den Essensgutschein, der anhand der eigens und namentlich zugewiesenen Jolly-Karte eingelöst werden kann.

Die Anfrage für die Jolly-Karte mit Angabe des Namens des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin ist via E-Mail an Essensgutscheine.buonipasto@provinz.bz.it zu senden.

  • Nummer:  154732
  • Letzte Aktualisierung: 7.12.2021
[Essenskarten]

Muss für das neu eingestellte Personal (Verwaltung, Straßendienst, Förster) der Antrag für den Essensgutschein gestellt werden?

Nein, für das neu eingestellte Personal muss kein Antrag für den Essensgutschein gestellt werden.

Aufgrund des automatisierten Datenflusses zwischen Datenbanken der Personalverwaltung und der Verwaltung der Essensgutscheine, wird das Personal zur Nutzung des Essensgutscheines berechtigt, vorausgesetzt, dass die Vertragsdaten registriert sind.

Die Führungsstrukturen weisen über die Web Anwendung BluBe die Anzahl der wöchentlich benötigten Essensgutscheine zu.

Es gilt eine Bearbeitungszeit von einer Woche. In der Zwischenzeit kann, wenn vorhanden, eine Jolly Karte vergeben werden.

  • Nummer:  154721
  • Letzte Aktualisierung: 24.11.2021
[Essenskarten]

Wie kann ich in den Genuss des Essensgutscheines kommen, wenn am Dienstsitz oder Dienstort kein vertragsgebundener Betrieb verfügbar ist?

Wenn am Dienstsitz oder Dienstort - im Umkreis von 3 km -  kein vertragsgebundener Betrieb verfügbar ist, können die Essengutscheine monatlich über die händische Abrechnung eingefordert werden.

Die händische Abrechnung muss vorab mit der Personalabteilung vereinbart werden (schriftlich und mit Begründung).

Die monatliche Abrechnung erfolgt anhand  einer gesonderten Tabelle und dieser sind die Kassenzettel oder Steuerquittungen beizulegen. Die Abrechnung muss dem zuständigen Gehaltsamt via E-Mail übermittelt werden (Landesbedienstete: gehaltsamt@provinz.bz.it, Lehrpersonal, Inspektionspersonal und Führungskräfte der Grund-, Mittel- und Oberschulen: gehalt.Lehrpersonal@provinz.bz.it).

  • Nummer:  154628
  • Letzte Aktualisierung: 30.9.2021
[Essenskarten]

Wann und wie wird ein Essensgutschein rückvergütet?

Ein nicht genossener Essensgutschein kann nur im Fall von technischen Problemen beim Erheben der Transaktion von Seiten der Firma Blube oder von Seiten des Gastbetriebes/Betriebes (besondere Fehlermeldungen) rückerstattet werden.

Sollten weder die Gesundheitskarte noch die App Blube zum Einlösen des Essensgutscheines funktionieren, und der Gastbetrieb/Betrieb die händische Aufzeichnung auf entsprechender Vorlage nicht vornehmen, hat das Personal die Möglichkeit, direkt bei der Firma Blube um Rückerstattung des Essensgutscheines anzusuchen. Dafür ist eine E-Mail an utilizzatori@blube.it zu senden, wobei sowohl der Abschnitt der Fehlermeldung als auch der Kassenzettel oder die Steuerquittung in gescannter Form beizulegen sind.

Die Firma Blube prüft den Fehler und kontaktiert den Bediensteten/die Bedienstete direkt: sofern die Rückerstattung zusteht, erklärt die Firma Blube über die Vorgehensweise für die Rückerstattung. 

 

  • Nummer:  154603
  • Letzte Aktualisierung: 7.9.2021
[Essenskarten]

Sind Zeitspannen für die Einlösung des Essensgutscheines vorgegeben?

Ja, für die Einlösung des Essensgutscheines sind zwei Zeitspannen vorgegeben:

  • tagsüber zwischen 11 und 15 Uhr: üblicherweise gültig für das Personal, das die Arbeitsleistung oder Unterrichtstätigkeit am Vormittag und am Nachmittag oder am Vormittag und am Abend oder nur vormittags oder nur nachmittags erbringt;
  • abends zwischen 17 Uhr und 21 Uhr: üblicherweise gültig für das Personal, das die Arbeitsleistung oder Unterrichtstätigkeit am Nachmittag und am Abend oder nur abends erbringt.

Der Essensgutschein darf ausschließlich in obgenannten Zeitspannen und während der Essenspause eingelöst werden. Die Einlösung des Essensgutscheines während der und für die Kaffeepause ist unzulässig.

  • Nummer:  154571
  • Letzte Aktualisierung: 30.8.2021
[Essenskarten]

Von wem werden die Essensgutscheine des Personals, das Arbeitsverträge an mehreren Führungsstrukturen hat, verwaltet?

Im Normalfall werden die Essensgutscheine von jener Führungsstruktur verwaltet, an der das Personal entsprechend der Personalverwaltungsdatenbank den Hauptauftrag inne hat.

  • Nummer:  154544
  • Letzte Aktualisierung: 24.8.2021
[Essenskarten]

Wer entscheidet über die Vorgehensweise bei den Stichproben- und Querkontrollen?

Die vorgesetzten Führungskräfte entscheiden über die Vorgehensweise bei den Stichproben- und Querkontrollen, da sie für die Aufsicht über die korrekte Nutzung der Essensgutscheine von Seiten des ihnen zugewiesenen Personals zuständig sind.

Über die WebAnwendung Blube können die genossenen Essensgutscheine (Transaktionen) ausgewertet werden, die dann mit den Buchungen oder An-/Abwesenheitslisten oder mit den Außendienstabrechnungen abgeglichen werden.

  • Nummer:  154543
  • Letzte Aktualisierung: 24.8.2021
[Essenskarten]

Ich arbeite in Telearbeit/in Smart Working. Ich bin nicht an festgelegten Wochentagen am Dienstsitz/Dienstort. Kann ich den Essensgutschein an Tagen nutzen, an denen ich am Dienstsitz/Dienstort arbeite?

Ja, das Personal das seine Arbeit am Dienstsitz/Dienstort erbringt, kann den Essensgutschein immer dann einlösen, wenn die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:

  • im Fall von flexibler bzw. von fixer Arbeitszeiteinteilung am Vormittag und am Nachmittag oder am Vormittag und am Abend oder am Nachmittag und am Abend mit einer Unterbrechung wegen Essenspause von wenigstens 30 Minuten (dokumentierte Pause) und, unter Voraussetzung, dass vor und nach der Essenspause nicht weniger als 60 Minuten bzw. nicht weniger als 50 Unterrichtsminuten erbracht werden;
  • im Fall von fixem Stundenplan: nicht weniger als 6 Stunden durchgehende Arbeit bzw. 300 Minuten durchgehende Unterrichtstätigkeit, auch ohne Unterbrechung wegen Essenspause.

Laut bereichsübergreifenden Kollektivvertrag steht der Essensgutschein in Smart Working und in Telearbeit nicht zu, auch wenn nur ein Teil davon in der agilen Arbeitsform geleistet wird.

  • Nummer:  154542
  • Letzte Aktualisierung: 24.8.2021
[Essenskarten]

Steht der Essensgutschein zu, wenn ich meine Arbeitsleistung an einem ganzen Tag, oder auch nur einen Teil davon, in flexibler Arbeitsform, wie Telearbeit oder Smart Working, erbringe?

Laut Art. 8, Absatz 5 des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages vom 3. Dezember 2020, steht der Essensgutschein an Arbeitstagen in Smart Working nicht zu, unabhängig, ob ganztägig oder auch nur einen Teil davon.

Dies gilt auch für Arbeitsleistungen in Telearbeit.

 

  • Nummer:  154541
  • Letzte Aktualisierung: 24.8.2021
[Essenskarten]

Welchem Personal, und unter welchen Voraussetzungen, steht der pauschale Tagessatz anstelle des Essensgutscheines zu?

Der pauschale Tagessatz ist für besondere Personalkategorien, die im Art. 2 del Bereichsvertrages vom 3. Februar 2009 angeführt sind, vorgesehen. Eventuelle besondere Gegebenheiten werden von der Abteilung Personal Fall für Fall infolge einer schriftlichen und begründeten Anfrage bewertet.

  • Nummer:  154530
  • Letzte Aktualisierung: 23.8.2021