Formulare
Verwaltungspersonal
- Teilzeitarbeit
- Unbezahlter Wartestand für die Betreuung pflegebedürftigter Personen (Artikel 33 des BÜKV vom 12. Februar 2008)
- Unbezahlter Wartestand aus persönlichen – familiären – Ausbildungsgründen
- Vaterschaftsurlaub
- Verpflichtende Arbeitsenthaltung (Mutterschaftsurlaub)
- Wartestand für Kinder
- Zulage für den Gebrauch der ladinischen Sprache