Zusatzrentenfonds - Laborfonds
Die Zusatzrente ist eine Form der Kapitalanlage zur Altersversorgung, die eine finanzielle Unterstützung nach Arbeitsbeendigung gewährleistet, welche zur Rente hinzukommt
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Infobroschüre: Der territoriale, kollektivvertragliche Zusatzrentenfond
Ab 1/1/2018 sind für die Ansuchen um Beitritt zum Zusatzrentenfonds Laborfonds ausschließlich die mit Laborfonds konventionierte Steuerbeistandszentren (CAF) und Patronate zuständig:
Steuerbeistandszentren (CAF) und Patronate
Das Gehaltsamt ist weiterhin Ansprechpartner für die Ansuchen um Änderung des Prozentsatzes der Beitragszahlung, sowie Unterbrechung und Wiederaufnahme derselben. Der Antrag zur Änderung der Investitionslinie ist direkt an den Laborfonds zu richten.
(Externer Link)
- Ansuchen um Änderung der Beitragszahlung
Das Ansuchen muss innerhalb 30. Oktober eingereicht werden.