Personalordnung und Bestimmungen

Die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses eines jeden Landesbediensteten bildet die Personalordnung. Sie beruht gemäß Landesgesetz vom 19.05.2015, Nr. 6 (Externer Link)zum einen auf Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und Beschlüssen und zum anderen auf Kollektivverträgen und, nicht zuletzt, dem jeweiligen individuellen Arbeitsvertrag.

Mit Gesetz, Verordnung oder Beschluss zu regelnde Bereiche

Mit Kollektivvertrag zu regeln

  • Funktionsebenen und Berufsbilder
  • Lohnstruktur und Gehälter
  • Urlaube und Wartestände
  • Gewerkschaftsrechte
  • Individueller Arbeitsvertrag
  • Alle Bereiche, die nicht dem Gesetz, Verordnungen oder Beschlüssen vorbehalten sind.

Kollektivverträge für das Personal der Landesverwaltung