Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz

Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz

Die Risikoanalyse und die Risikobewertung der möglichen Gefahren am Arbeitsplatz, sind die wichtigsten Schritte zu sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen. Die Risikobewertung hat das Ziel unter anderem gefährliche Stoffe, Geräte und Situationen zu erkennen, die eine Bedrohung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellen und ist das Instrument um geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.

 RisikobewertungFür die Erstellung einer Risikobewertung, die alle Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt, ist es notwendig, verschiedene Schritte durchzuführen:

  1. Risikoanalyse
    • Erkennen der Gefahren
    • Ermitteln der gefährdeten Personen
    • Bewertung des Risikos, indem die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß berücksichtigt werden
  2. Erstellen der Risikobewertung
  3. Maßnahmen festlegen und umsetzen, um die Risiken zu beseitigen oder die Aussetzung gegenüber Risiken zu vermindern (technische und organisatorische Maßnahmen und, falls notwendig, Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung)
  4. Maßnahmen überprüfen
  5. Anpassung der Risikobewertung, falls notwendig.

Der Sicherheitsbericht ist immer dann zu aktualisieren, wenn Änderungen stattgefunden haben, die Auswirkungen auf die Risikoeinstufung haben.

Das kann z.B. bei folgenden Situationen notwendig sein:

  • Neue oder noch nicht bewertete Tätigkeiten
  • Änderungen bei der Verwendung von Räumlichkeiten
  • Erwerb neuer Gebäude oder Räumlichkeiten
  • Gebäudesanierung
  • Austausch von Geräten oder chemischen Produkten
  • Ankauf von neuen Geräten oder chemischen Produkten

Alle Bereiche sind laufend auf die Übereinstimmung der real durchgeführten und vorhandenen Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder chemischen Produkte und jenen, die im Sicherheitsbericht bewertet sind, zu überprüfen. Bei fehlender Übereinstimmung ist dies der Leiterin/dem Leiter des Arbeitsschutzdienstes mitzuteilen.

Was bedeutet Gefahr?

Bei der Gefahr handelt es sich um Eigenschaften oder Beschaffenheiten, die das Potential haben, Schäden zu verursachen. Eine (mögliche) Gefahr ist dann vorhanden, wenn eine Art und Weise vorliegt, dass ein Objekt oder eine Situation zu Schaden kommen kann.

Gefahren liegen in den Dingen und im Menschen, wie z.B.:

  • Baulichkeiten: fehlender Handlauf, rutschiger Boden, Absturzgefahr,...
  • Maschinen: Schneidegefahr, Quetschgefahr,...
  • Arbeitsstoffe: reizend, giftig,...
  • Handhabung, Herangehensweise und Kenntnisse der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers

Was versteht man unter Risiko?

Das Risiko sagt etwas über die Wahrscheinlichkeit aus, dass ein Schaden unter den gegebenen Einsatz- oder Expositionsbedingungen eintreten kann. Das Risiko ist das Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses und des angenommenen Schadensausmaßes.

Die Risikowahrnehmung und die Risikoakzeptanz sind im alltäglichen Leben subjektiv.

Auf den Arbeitsplätzen lauern viele verschiedene Gefahren. Die Gefahren gibt es unter anderem bei Gebäuden, Einrichtungen, Maschinen und den ausgeführten Tätigkeiten, wie z.B. bei:

  • der Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
  • den vorhandenen physikalischen, chemischen und biologischen Wirkstoffe (z.B. Lärm und Vibrationen, Chemikalien)
  • der Gestaltung, der Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie dem Umgang damit (z.B. ungeschützte bewegliche Maschinenteile)
  • der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten und deren Zusammenwirkung (z.B. Stundenpläne, Turnusdienste...).

Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist der Mensch. Abhängig vom Ausbildungsstand und der Unterweisung, aber auch von der momentanen Verfassung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, kann die Gefahr, dass Schäden entstehen, größer oder geringer sein.

Gefahren lassen sich in folgende Gruppen zusammenfassen:

  • Mechanische Gefahren
  • Elektrische Gefahren
  • Chemische Gefahren (Chemikalien, Reinigungsprodukte,...)
  • Biologische Gefahren (Infektionsgefahren, Labortätigkeiten mit gefährlichen Mikroorganismen, Arbeiten mit Tieren,...)
  • Gefahren durch spezielle physikalische Wirkstoffe (z.B. Lärm, Strahlung, Vibrationen, hohe und tiefe Temperaturen)
  • Brand- und Explosionsgefahren
  • Gefahren durch ergonomische Mängel des Arbeitssystems (Arbeitsplatzgestaltung)
  • Gefahren durch Mängel an der Organisation
  • Gefahren durch psycho-soziale Belastungen
  • Sonstige

Es gibt drei Arten von Arbeitsunfällen:

  • Unfälle, die sich im Rahmen der auszuübenden Arbeitstätigkeit ereignen
  • Unfälle, die sich auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz ereignen
  • Unfälle bei Dienstgängen.

Pflichtmeldung an das INAIL und Sanktionen:

Arbeitsunfälle mit Abwesenheiten des Personals müssen vom Gehaltsamt 4.6 oder den Schuldirektionen (für das unterrichtende Personal der Schulen staatlicher Art) an das INAIL gemeldet werden.

Wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer einen Unfall hat, muss diese Person dies unmittelbar der/dem zuständigen Vorgesetzten melden, welcher den Vorfall umgehend dem Gehaltsamt 4.6 mitteilt.

Auch Freizeitunfälle durch Verschulden Dritter sind zu melden.

Verspätete oder nicht gemeldete Arbeitsunfälle können mit Sanktionen geahndet werden.

Das Führen des Unfallregisters ist mit 24. Dezember 2015 abgeschafft worden.

Es ist jedoch eine der Aufgaben der/des Beauftragten des Arbeitsschutzdienstes BASD, eine Statistik über die sich ereigneten Unfälle zu führen. Eine solche Statistik dient als Hilfsmittel zur Durchführung der Risikobewertung und mit ihr können Risikosituationen erkannt werden, um zukünftige Unfälle zu vermeiden.

Das bis jetzt geführte Unfallregister ist bis zu vier Jahre ab der letzten Unfallmeldung aufzubewahren oder, in Ermangelung eines Unfalles, ebenso vier Jahre ab der Vidimierung bzw. der Einführung des Registers.