Notfallmanagement

Notfallmanagement

Das Notfallmanagement ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, welche geplant und angewandt werden, um Notfällen bestmöglichst entgegen zu wirken bzw. diese zu bewältigen. Ein wichtiger Punkt bei Notfällen ist die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Das Notfallmanagement umfasst die Bereiche Notfallplanung und Notfallbewältigung. Die Vorbereitung auf eventuelle Notfälle und unvorhergesehene Ereignisse, die Einschätzung der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken, das Festlegen von Prioritäten und die Ablaufplanung und Simulation der Reaktionen bei Auftreten von Notfällen ist das zentrale Wesen des Notfallmanagements.

Wichtige Bausteine des Notfallmanagements sind:

  • Die Mitglieder der Notfalleinsatzgruppe (Erste-Hilfe- und Brandschutzbeauftragte)
  • Der Notfallplan
  • Die jährliche Räumungsübung.

Die Dienstelle für Arbeitsschutz stellt Dokumente zur Verfügung, um das Notfallmanagement zu erleichtern.

Die wichtigsten Aufgaben der Mitglieder der Notfalleinsatzgruppe sind:

  • die Erstellung des Notfallplanes in Zusammenarbeit mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber und/oder der Verwahrerin/dem Verwahrer
  • die Organisation der jährlichen Räumungsübung in Zusammenarbeit mit der Verwahrerin/dem Verwahrer.

Bei einem Notfall im Gebäude sind folgende Aufgaben vorzunehmen:

  • eine erste Bewertung der gemeldeten Notsituation durchführen
  • den Helfern und der im Notfallplan angegebenen internen Einsatzzentrale die notwendigen Informationen liefern
  • den Verletzten Erste Hilfe leisten
  • die Räumung der im Gebäude anwesenden Personen koordinieren und leiten
  • überprüfen, dass alle Räumlichkeiten des eigenen Stockwerkes (oder Bereiches) geräumt wurden
  • dafür sorgen, dass behinderte Personen eine geeignete Fürsorge erhalten
  • alle weiteren besonderen Aufgaben, welche im Notfallplan vorgesehen sind.

Dabei dürfen nie die eigene Gesundheit oder das eigene Leben in Gefahr gebracht werden!

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bzw. die Verwahrerin/der Verwahrer erstellen den Notfallplan, welche/r Maßnahmen zur Kontrolle von Risikosituationen in Notfällen enthält und Anweisungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt, damit diese bei Gefahr den Arbeitsplatz oder die gefährliche Zone unverzüglich verlassen.

Der Notfallplan muss alle möglichen Unfallszenarien berücksichtigen und die Vorgangsweise einer sicheren Evakuierung des Personals für die einzelnen Notfälle festlegen.

Die zentrale Dienststelle für Arbeitsschutz hat als Hilfsmittel eine Vorlage zur Erstellung eines Notfallplanes und entsprechende Erläuterungen ausgearbeitet und stellt diesen im Bereich nützliche Informationen zur Verfügung.

Ziel der Räumungsübung ist die Überprüfung des bestehenden Notfallplanes und das Verhalten der Personen unter Ernstfallbedingungen.

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bzw. die Verwahrerin/der Verwahrer organisiert mit den Mitgliedern der Notfalleinsatzgruppe mindestens einmal jährlich die Räumungsübung, um die Evakuierung und die Erstmaßnahmen praktisch durchzuführen. Werden Probleme festgestellt, so ist der Notfallplan entsprechend anzupassen bzw. die Personen über die richtigen Verhaltensweisen aufzuklären.

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. alle im Gebäude anwesenden Personen müssen an der Übung teilnehmen.

Nach erfolgter Räumungsübung ist das eigens im Register der periodischen Kontrollen zum Sicherheitsmanagement des Gebäudes vorgesehene Formblatt auszufüllen.

Die Dienststelle für Arbeitsschutz hat laut M.D. vom 01.09.2021 und 02.09.2021 eine Vorlage zur Erstellung eines Notfallplanes für zivile Gebäude, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und für Schulgebäude und die entsprechenden Erläuterungen ausgearbeitet.

Laut Dekret des Landeshauptmannes Nr. 25 von 2005 ist jeder Betrieb, abhängig vom Risiko und der Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, verpflichtet, einen Erste-Hilfe-Koffer oder einen Verbandskasten an jedem Arbeitsort bereit zu stellen, der angemessen und an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt wird und anhand einer geeigneten Beschilderung auffindbar ist. Die Mindestinhalte des Erste-Hilfe-Koffers und des Verbandskastens sind zu gewährleisten.