Anerkennung von Unterrichtsdienst an Schulen staatlicher Art

Das Personal kann ansuchen bei:

  • der Aufnahme auf unbestimmte Zeit
  • der Erlangung der Eignung um die Anerkennung des gesamten Unterrichtsdienstes, der in der vergleichbaren Funktionsebene an den Schulen staatlicher Art in der Provinz Bozen geleistet wurde.

Die Anerkennung erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des Landes (Anerkennung ab dem ersten Tag des darauffolgenden Monats nach Vorlage des Antrages, Anerkennung im Verhältnis bei geringerem Ausmaß als voller Lehrstuhl).

Zugangsvoraussetzungen

Die Anerkennung beantragen können unbefristet Bedienstete oder Bedienstete mit Eignung.

Notwendige Dokumente

Es reicht ein formloser Antrag mit Auflistung der geleisteten Dienstzeiten.

Rechtsquellen

Ansprechpersonen

Verwaltung

    Schulpersonal

    Barbara Defranceschi  
    Tel. +39 0471 411624
    E-Mail: barbara.defranceschi@provinz.bz.it
    Barbara Ghirotto
    Tel. 0471 411625
    E-mail: barbara.ghirotto@provinz.bz.it

      Kindergartenpersonal und Mitarbeiter für Integration

      Monika Grandi
      Tel. +39 0471 411608
      E-Mail: Monika.Grandi@provinz.bz.it