Arbeitsunfälle

Bedienstete der Landesverwaltung sind gegen Arbeitsunfälle versichert. Wenn Bedienstete im Dienst oder auf dem direkten Weg vom Wohnsitz zum Dienstsitz (oder zurück) einen Unfall haben, muss dieser unverzüglich dem Vorgesetzten gemeldet werden.

Der Vorgesetzte übermittelt umgehend das INAIL-Zeugnis und den vom Bediensteten vollständig ausgefüllten beiliegenden Vordruck PI 5-6/2020 an das Gehaltsamt 4.6 der Abteilung Personal. Die Unterlagen müssen im Protokollprogramm eProcs hochgeladen und dem Gehaltsamt 4.6 der Abteilung Personal zugewiesen werden.

Die Strukturen, welche nicht das Protokollprogramm eProcs verwenden, müssen die Unfallmeldung PI 5-6 und das INAIL-Zeugnis über die zertifizierte elektronische Post (PEC) (gehalt.stipendi@pec.prov.bz.it) an das Gehaltsamt (4.6) schicken.

Die Originalunterlagen werden per Post an die folgende Adresse nachgereicht: Autonome Provinz Bozen - Gehaltsamt 4.6. - Rittnerstr. 13 - 39100 Bozen.

Detaillierte Regelung:

 

Zusätzliche Informationen INAIL:

Der Schutz der Arbeitnehmer - INAIL

Infortunio sul lavoro - INAIL

 

Ansprechspersonen

Anna Lia Tomas
Tel. +39 0471 411651
Gehaltsamt@provinz.bz.it 

Renate Sabine Rudig
Tel. +39 0471 411665
Gehaltsamt@provinz.bz.it

Rückvergütung von unfallbedingten Pflegekosten

Bei einem Arbeitsunfall, der umgehend dem Gehaltsamt unter Verwendung des entsprechenden Formulars mit beigelegtem INAIL-Zeugnis zu melden ist (siehe Arbeitsunfälle), kann der oder die betreffende Bedienstete beim Amt für Verwaltungspersonal mittels beiliegendem Gesuchsvordruck um die Anerkennung des Unfalls aus dienstbedingten Ursachen ansuchen, für folgende Zwecke:

- um die Rückvergütung der Pflegekosten zu erhalten (Art. 15 der Anlage 5 des BÜKV vom 12.02.2008), die nicht schon vom Landesgesundheitsdienst oder von einer Unfallversicherung ersetzt wurden;

- damit die unfallbedingte Dienstabwesenheit nicht als Krankheit zählt und zu keiner Gehaltskürzung führt (nach sechsmonatiger Abwesenheit).

Die Anerkennung des Unfalls aus dienstbedingten Ursachen seitens der Landesverwaltung erfolgt, nachdem dieser vom Unfallinstitut INAIL als Arbeitsunfall anerkannt worden ist.

Sachbearbeiter:

Amt für Verwaltungspersonal
Tel. 0471 411580
E-Mail: verwaltungspersonal@provinz.bz.it

Anlage: Gesuchsvordruck