Feiertage

Die auf einen Arbeitstag fallenden Feiertage führen zu einer verhältnismäßigen Kürzung der individuellen Wochenarbeitszeit und zwar unabhängig von der Verteilung derselben.

Im Zeiterfassungssystem erfolgt dies mit einer Gutschrift am betreffenden Feiertag bei einer 5-Tages-Woche.

Die Gutschrift beträgt:

  • bei 19 Wochenstunden: 3,48 Stunden für den ganztägigen Feiertag und 1,54 Stunden für den halben Feiertag
  • bei 23 Wochenstunden: 4,36 Stunden für den ganztägigen Feiertag und 2,18 Stunden für den halben Feiertag
  • bei 28 Wochenstunden: 5,36 Stunden für den ganztägigen Feiertag und 2,48 Stunden für den halben Feiertag
  • bei 33 Wochenstunden: 6,36 Stunden für den ganztägigen Feiertag und 3,18 Stunden für den halben Feiertag
  • bei 38 Wochenstunden: 7,36 Stunden für den ganztägigen Feiertag und 3,48 Stunden für den halben Feiertag

Hier können Sie den Jahreskalender mit den Feiertagen herunterladen.

Im Zeiterfassungssystem erfolgt dies mit einer Gutschrift am betreffenden Feiertag, abhängig von den Betriebstagen einer Schule oder schulähnlichen Organisationseinheit und unabhängig von der individuellen Arbeitszeiteinteilung des Bediensteten:

  • bei 5 Betriebstagen
    • für ganztägige Feiertage: ein Fünftel der vertraglichen Wochenarbeitszeit
    • für halbtätige Feiertage: ein Zehntel der vertraglichen Wochenarbeitszeit
  • bei 6 Betriebstagen
    • für ganztägige Feiertage: ein Sechstel der vertraglichen Wochenarbeitszeit
    • für halbtätige Feiertage: ein Zwölftel der vertraglichen Wochenarbeitszeit

Hier können Sie die Tabelle der Gutschriftswerte an Feiertagen herunterladen.

Der Schulkalender ist ab dem Schuljahr 2012/2013 durch den Beschluss der Landesregierung vom 23. Jänner 2012, Nr. 75, festgelegt. Artikel 5 Absatz 3 des Kindergarten- und Schulkalenders wurde mit dem Beschluss der Landesregierung vom 13. Februar 2012, Nr. 210, aufgehoben.

Der Schulkalender ist ab dem Schuljahr 2012/2013 durch den Beschluss der Landesregierung vom 23. Jänner 2012, Nr. 75, festgelegt. Artikel 5 Absatz 3 des Kindergarten- und Schulkalenders wurde mit dem Beschluss der Landesregierung vom 13. Februar 2012, Nr. 210, aufgehoben.

Der Schulkalender ist ab dem Schuljahr 2012/2013 durch den Beschluss der Landesregierung vom 23. Jänner 2012, Nr. 75, festgelegt. Artikel 5 Absatz 3 des Kindergarten- und Schulkalenders wurde mit dem Beschluss der Landesregierung vom 13. Februar 2012, Nr. 210, aufgehoben.

Der Schulkalender ist ab dem Schuljahr 2012/2013 durch den Beschluss der Landesregierung vom 23. Jänner 2012, Nr. 75, festgelegt. Artikel 5 Absatz 3 des Kindergarten- und Schulkalenders wurde mit dem Beschluss der Landesregierung vom 13. Februar 2012, Nr. 210, aufgehoben.

Ansprechpersonen

Verwaltung

Gerda Schanung
Tel. +39 0471 411591
E-Mail: Gerda.Schanung@provinz.bz.it
Giusy Gravina
Tel. +39 0471 411593
E-Mail: Giusy.Gravina@provinz.bz.it
Igor Scanzoni
Tel. +39 0471 411590
E-Mail: Igor.Scanzoni@provinz.bz.it

    Verwaltungspersonal der Schulen

    Tanja Nicolussi Rossi
    Tel. +39 0471 411631
    E-Mail: tanja.nicolussi-rossi@provinz.bz.it
    Irene Weis
    Tel. +39 0471 412166
    E-Mail: irene.weis@provinz.bz.it