Teilzeit

Hier finden Sie Informationen über die Teilzeit-Arbeitszeiten der verschiedenen Berufskategorien.

Berufskategorien

Sie haben die Möglichkeit in Teilzeit mit 19, 23, 28 oder 33 Wochenstunden zu arbeiten.
Unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse, der Gleit- und Kernzeiten und der Bedürfnisse des Personals kann die Teilzeitarbeit horizontal, vertikal oder gemischt verteilt werden. Der entsprechende individuelle Dienststundenplan ist schriftlich zu vereinbaren.

Es gibt fixe und flexible Teilzeitstundenpläne.
Bei fixen Stundenplänen sind die Wochentage schon vorprogrammiert, an denen ganztägig, halbtägig oder nicht gearbeitet wird. Diese Stundenpläne gibt es für 19 und 28 Wochenstunden.

Bei flexiblen Stundenplänen sind die Wochentage, an denen gearbeitet wird, nicht vorprogrammiert. Bei diesen Stundenplänen kann die Verteilung der wöchentlichen Arbeitsstunden auch öfters geändert werden. Die Verteilung der Arbeitsstunden vereinbaren Sie schriftlich mit Ihrer Führungskraft. Diese Stundenpläne gibt es für 19, 23, 28 und 33 Wochenstunden.

  • Bei 19 Wochenstunden entspricht die durchschnittliche Tagesarbeitszeit 3,48 Stunden
  • Bei 23 Wochenstunden entspricht die durchschnittliche Tagesarbeitszeit 4,36 Stunden
  • Bei 28 Wochenstunden entspricht die durchschnittliche Tagesarbeitszeit 5,36 Stunden
  • Bei 33 Wochenstunden entspricht die durchschnittliche Tagesarbeitszeit 6,36 Stunden

Gesuch um Teilzeitarbeit

Ausmaß der Teilzeitarbeit:

  • wöchentliche Arbeitszeit von 19 Stunden,
  • wöchentliche Arbeitszeit von 23 Stunden,
  • wöchentliche Arbeitszeit von 28 Stunden,
  • wöchentliche Arbeitszeit von 33 Stunden,
  • eine besondere wöchentliche Arbeitszeit zur Besetzung von vorbestimmten Teilzeitstellen aufgrund besonderer organisatorischer Erfordernisse des jeweiligen Dienstes.

Unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse und der Bedürfnisse des Personals kann die Teilzeitarbeit horizontal, vertikal oder gemischt verteilt werden. Der entsprechende individuelle Dienststundenplan wird schriftlich vereinbart und kann auf Grund der veränderten Diensterfordernisse abgeändert werden.

Wenn der Stellenbedarf andere Werte ergibt als die angeführten Teilzeitformen, wird diese individuell dem ermitteltem Stellenwert angepasst.

Mindestens 30% eines Vollauftrages:

  • von 20/20 durchschnittliche Wochenstunden
  • von 22/22 durchschnittliche Wochenstunden
  • von 26/26 durchschnittliche Wochenstunden
  • von 38/38 Wochenstunden (Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen)

Die Gesuche müssen innerhalb Februar für das kommende Schuljahr bei den zuständigen Abteilungen eingereicht werden.
Dies gilt für Teilzeit sowie Widerruf der Teilzeit.
Besoldung: erfolgt im Verhältnis der geleisteten Wochenstundenanzahl.

Mindestens 30% eines Vollauftrages:

  • von 24/24 durchschnittliche Wochenstunden

Die Gesuche müssen innerhalb Februar für das kommende Schuljahr bei den zuständigen Abteilungen eingereicht werden.
Dies gilt für Teilzeit sowie Widerruf der Teilzeit.
Besoldung: erfolgt im Verhältnis der geleisteten Wochenstundenanzahl.

Laut Art. 2 des Bereichsabkommens für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration vom 11.06.2019 beträgt die vertragliche Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis 38 Wochenstunden.Im Rahmen der Arbeitszeit ist während der Zeit der didaktischen Tätigkeit die Bildungsarbeit und Unterstützungsarbeit mit den Schülerinnen und Schülern im Ausmaß von 31 Wochenstunden zu leisten, auf welche im Verhältnis zur Verwaltungstätigkeit ein Koeffizient von 1,22 zur Anwendung kommt. Die individuelle Vor- und Nachbereitung der Bildungs- und Unterstützungstätigkeit sind ebenfalls Aufgaben laut Berufsbild und müssen in jedem Fall geleistet werden.

Aufträge mit weniger als 38 Wochenstunden sind Teilzeitaufträge für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration und die Aufteilung der Wochenstunden für die direkte Arbeit mit dem Kind/Schüler und für die Planung, Vorbereitung und Fortbildung erfolgt im Verhältnis.

In diesem Rahmen legt die Leitung der Bildungs- und Erziehungseinrichtung aufgrund der Bedürfnisse des Kindes/Schülers mit Beeinträchtigung den Stundenplan des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin für Integration fest. Nach Möglichkeit werden die Bedürfnisse des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin berücksichtigt.

 

Bereichsabkommen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration vom 11. Juni 2019, Beschluss der LR 464/2019: Regelung zur Arbeitszeit

 

Ansprechpersonen

Personal der italienischen Schulen

Silvia Calliari
Tel. +39 0471 411623
E-Mail: silvia.calliari@provinz.bz.it

Valentina Dalbosco
Tel. +39 0471 411634
E-Mail: valentina.dalbosco@provinz.bz.it

 

    Landeslehrpersonal der deutschen Schulen

    Barbara Defranceschi
    Tel. +39 0471 411624
    E-Mail: barbara.defranceschi@provinz.bz.it

    Romina Franch
    Tel. +39 0471 411632
    E-Mail: romina.franch@provinz.bz.it
    für Lehrpersonal der deutschen Musikschulen

      Kindergarten- und Integrationspersonal

      Sarah Franziska Grunser
      Tel. +39 0471 411609
      E-Mail: sarah-franziska.grunser@provinz.bz.it
      Stefanie Liner
      Tel. +39 0471 411611
      E-Mail: stefanie.liner@provinz.bz.it

        Landeslehrpersonal der italienischen Schulen

        Marco Battistella
        Tel. +39 0471 411622
        E-Mail: marco.battistella@provinz.bz.it

          Verwaltungspersonal der Schulen

          Martina Mischiatti
          Tel. +39 0471 411629
          E-Mail: martina.mischiatti@provinz.bz.it

          Suleika Lamprecht
          Tel. +39 0471 411626
          E-Mail: suleika.lamprecht@provinz.bz.it

          Carmen Cola
          Tel. +39 0471 411633
          E-Mail: carmen.cola@provinz.bz.it



            Verwaltung

            Natalie Defrancesco
            Tel. +39 0471 412152 
            E-Mail: natalie.defrancesco@provinz.bz.it