Das Landesvermögen
Die Gesamtheit des beweglichen und unbeweglichen Eigentums des Landes bildet das Landesvermögen, dessen Verwaltung dem Vermögensamt obliegt.
Die Gesamtheit des beweglichen und unbeweglichen Eigentums des Landes bildet das Landesvermögen, dessen Verwaltung dem Vermögensamt obliegt.