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Gesetze
| Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol betreffend die Ausübung des Wahlrechts für die Wahl der Landtage der Provinzen Trient und Bozen (zur Zeit nur in italienischer Sprache - die deutsche Version wird gerade ausgearbeitet) | |
Bestimmungen über die im Jahre 2008 anfallende Wahl des Südtiroler Landtages |
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Bestimmungen über die im Jahre 2003 anfallende Wahl des Südtiroler Landtages |
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| Koordinierter Text der Regionalgesetze über die Wahl des Regionalrates | |
| Bestimmungen zur Begünstigung der Stimmabgabe für gehbehinderte Wähler Gesetz vom 15. Januar 1991, Nr. 15 |
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| Stichtag für die Wahl des Südtiroler Landtags und Vorankündigung von anderen Fälligkeiten Dekret vom 6. Mai 2008, Nr. 26/2.1 |
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| Ausschreibung der Wahlen 2008 Dekret des Landeshauptmanns vom 5. August 2008, Nr. 73/2.1. |
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| Rundschreiben des Generaldirektors der Landesverwaltung vom 07.05.2008, Nr. 4 | |
| Vergütung der von den Gemeinden getragenen Kosten Beschluss der Landesregierung vom 07.04.2008, Nr. 1080 |
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| Schulräume, die als Wahllokale verwendet werden Bestimmungen im Zusammenhang mit der Unterrichtstätigkeit Beschluss der Landesregierung vom 28.04.95 Nr. 2056 |
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| Rundschreiben des Kommissariates Wahlen zur Erneuerung des Landtags der Autonomen Provinz Bozen am 26.10.2008 - Wahlpropaganda. |
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| Rundschreiben des Kommissariates Regelung der Wahlpropaganda für die Landtagswahlen am 26. Oktober 2008 |
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| Rundschreiben des Kommissariates Wahlen zur Erneuerung des Landtags der Autonomen Provinz Bozen am 26.10.2008 - Amtsobliegenheiten zum Wahlausweis (D.P.R. Nr. 299 vom 8. September 2000) |
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| Anleitungen für die Sektionswahlämter und Gesetzesbestimmungen | |
| Wahldienst von Landesbediensteten - Dienstbefreiung und Ausgleichsruhezeit Rundschreiben des Generaldirektors der Landesverwaltung vom 16.10.2008, Nr. 8 |
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