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Wer kann wählen?

Zur Wahl werden jene Wähler zugelassen, die am 26. Oktober 2008 bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, in den Wählerlisten eingetragen sind, am Datum der Veröffentlichung des Wahlausschreibungsdekrets ununterbrochen seit vier Jahren auf dem Gebiet der Region Trentino – Südtirol ansässig sind und den größten Zeitabschnitt dieser vier Jahre in der Provinz Bozen verbracht haben.

Die Bürger müssen mit dem Wahlausweis und mit einem gültigen Personalausweis am 26. Oktober 2008 zwischen 6.00 und 22.00 Uhr in dem auf dem Wahlausweis angegebenen Sektionswahlamt zur Stimmabgabe erscheinen, die Stimmabgabe kann erst nach Beendigung der vorbereitenden Handlungen der Sektion erfolgen.

Falls der Bürger wegen mangelnder Überreichung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Wahlausweises nicht im Besitz desselben ist, muss er sich an das Gemeindewahlamt wenden, welches vom 21. bis zum 25. Oktober von 9.00 bis 19.00 Uhr und am Tag des 26. Oktobers während der gesamten Dauer der Wahlhandlungen offen ist und, je nach Fall, den Wahlausweis, eine Zweitausfertigung oder eine Ersatzbescheinigung ausstellt.

Wahlmöglichkeiten für besondere Wahlsituationen:

Anreise der Wähler - Ermäßigungen

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