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Industriezwecke
Für die industrielle Wassernutzung wird vielfach Grundwasser verwendet. Landesweit sind ca. 450 Wasserkonzessionen für diesen Nutzungszweck ausgestellt.
Man unterscheidet die Kategorien Industrienutzung im herkömmlichen Sinn (I) und landwirtschaftlicher Industrienutzung (IG). Die beiden Kategorien werden je nach Art der Nutzung abermals unterteilt. Beispiele:
- (I)Betonherstellung, Heizung/Kühlung von Gebäuden, Lebensmittel bzw. Getränkeherstellung, Prozesswasser (z.B. Gießerei), Reinigung, Schotterwäsche, Wasser für Baustellen, Betonsanierung.
- (IG)Transportwasser in der Obstindustrie, Tränkewasser für größere Zuchtbetriebe, Holzbefeuchtung in der Holzindustrie.
Bei der Industrienutzung von Wasser können zwei verschiedenen Systeme unterschieden werden: die Nutzung über einen offenen und die Nutzung über einen geschlossenen Wasserkreislauf. Während beim offenen Kreislauf das benutzte Wasser wieder abgegeben wird, bleibt das im geschlossenen Kreislauf verwendete Wasser in der Anlage und wird mehrmals genutzt (z. B. Kühlkreislauf).
Weil beim geschlossenen Kreislauf sehr viel weniger Wasser benötigt wird, kommt dort laut Gesetz auch nur die Hälfte des Wasserzinses zur Anwendung.
Das nach der Nutzung in die Natur zurückgeführte Wasser darf keinerlei umweltbelastende Eigenschaften aufweisenund muss unter den tabellarisch festgesetzten Grenzwerte liegen (siehe L.G. 8/2002).
Die Formulare können hier herunter geladen werden. Sie sind Vollständig auszufüllen, mit Stempelmarke zu versehen und gemeinsam mit dem Projekt eizureichen. Unvollständige Ansuchen werden nicht berücksichtigt. Das Projekt muss mit Datum versehen sein. Es muss von einem zur freien Berufsausübung befugten Ingenieur, Architekten, Agronomen, Forstsachverständigen, Geometer oder Perito unterschrieben sein und muss die vom gesetz vorgesehenen Pläne und Unterlagen enthalten.
Wasserrechtsverfahren
Das Wasserrechtsverfahren selbst sieht folgenden Ablauf vor.
Wasserzinse
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[ Gewässernutzung]
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