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Gesetze und Förderrichtlinien

Gesetzgebung Wirtschaftsförderung
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Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Dieses Gesetz beinhaltet Rahmenbestimmungen für die Förderungsmaßnahmen zugunsten der Unternehmen in den Bereichen Industrie, Handwerk, Fremdenverkehr, Handel und Dienstleistungen. Die spezifischen Angaben finden sich in den entsprechenden Richtlinien, welche mit Beschluss der Landesregierung genehmigt wurden.
Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4

Bereiche Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus

Genehmigung der Richtlinien zum Landesgesetz Nr. 4/97, Abschnitt II, V und VI - Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft

Bereiche Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus

Genehmigung der Richtlinien zum Landesgesetz Nr. 4/97, Abschnitt VIII - Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft

Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität. Über dieses Gesetz erfolgt die Finanzierung von Veranstaltungen und weiteren Initiativen zur Förderung der jeweiligen Wirtschaftssektoren, welche von Vereinen, Instituten, Verbänden, Körperschaften und sonstigen Organisationen veranstaltet werden.
Landesgesetz vom 28. November 1973, Nr. 79
Förderung des Erwerbs von Gewerbebauland. Dieses Gesetz sieht die Förderung des Eigentumserwerbs oder des Erwerbes durch Leasing von Gewerbebauland durch Industrie-, Handwerks- oder Großhandelsunternehmen für die Ansiedelung und Erweiterung ihrer Betriebe vor. Landesgesetz vom 20. August 1972, Nr. 15, Artikel 35/quinquies
Erschließung von Gewerbegebieten. Dieses Gesetz sieht die Aufteilung der Kosten für die primäre Erschließung von Gewerbegebieten vor. Bei Gewerbegebieten von Gemeindeinteresse kann das Land Südtirol eine Finanzierung der Kosten in dem in den Anwendungskriterien festgelegten Ausmaß gewähren. Landesgesetz vom 20. August 1972, Nr. 15, Artikel 35/septies

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