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Karosseriebauer/in

Arbeitsgebiet

Entwurf, ablieferungsfertige Herstellung, Instandsetzung sowie branchenübliche Oberflächenbehandlung von:

  • Kraftfahrzeug-Karosserien (Aufbauten) aller Art,
  • Aufbauteilen, Spezialaufbauten aller Art,
  • Kraftfahrzeug-Anhängern, Sattelaufliegern, Transportbehältern aller Art,
  • Ausstattung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit Spezialeinbauten, wie Schiebedächer, Hebe- und Kippeinrichtungen sowie Ausstattung mit Sitzen, 
  • Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Aufbauten und Fahrgestellen.

Fertigkeiten

  • Anfertigen und Lesen von Entwurfskizzen und Zeichnungen,
  • Anfertigen von Modellen,
  • Messen, Anreißen, Zuschneiden,
  • Sägen, Meißeln, Feilen, Schleifen,
  • Bohren, Gewinde schneiden,
  • Schrauben, Nieten, Löten, Kleben,
  • Autogen-, Elektro- und Schutzgasschweißen,
  • Brennschneiden, Schmieden,
  • Richten, Biegen, Ausbeulen, Spannen, Stauchen, Strecken, Treiben und Formen von Blechen,
  • Be- und Verarbeiten von Kunststoffen,
  • Isolieren,
  • Einsetzen von Scheiben,
  • Richten und Vermessen von Bodengruppen,
  • Aus- und Einbau von Rahmenteilen,
  • Spachteln, Schleifen, Lackieren, Polieren, Konservieren, Farben anpassen,
  • Zeichnen und Auflackieren von Werbeschriften und Motiven,
  • Verarbeiten von Werkstoffen für Auskleidungen,
  • Ausführung von Wartungsarbeiten an Karosserien, Spezialaufbauten, Anhängern und Einbauten,
  • Pflegen und Instandhaltung der Werkzeuge, Maschinen und Geräte.

Kenntnisse auf folgenden Gebieten

  • Oberflächenbehandlung,
  • Beanspruchung der Karosserie und des Fahrgestells sowie einschlägige Berechnungen,
  • Bedienen von Mess- und Prüfgeräten zur Kontrolle des Fahrwerks, der Licht- und sonstigen Anlagen für Kraftfahrzeuge,
  • Vorbereitung von Farben und Farbtönen,
  • Verarbeitung verstärkter Kunststoffe (Gießharze),
  • Arten, Eigenschaften, Verwendung und Verarbeitung sowie Lagerung der Werk- und Hilfsstoffe,
  • Rechtsvorschriften und Richtlinien, die das Arbeitsgebiet des Karosseriebauers betreffen,
  • gesetzliche Bestimmungen über den Immissionsschutz,
  • Fachrechnen,
  • Rechtsvorschriften über Umweltschutz, Unfallverhütung sowie über Arbeitsschutz und -sicherheit.