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Anerkennung von Befähigungsnachweisen
Der freie Personenverkehr und der freie Dienstleistungsverkehr sind Grundprinzipien der Europäischen Gemeinschaft. Für die Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten bedeutet dies insbesondere die Möglichkeit, als Selbstständige oder unabhängig Beschäftigte einen Beruf in einem anderen Mitgliedsstaat als dem auszuüben, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben. Darüber hinaus wurde auf europäischer Ebene eine Regelung geschaffen, mit der die Anerkennung von Diplomen und beruflichen Qualifikationen erleichtert werden soll.
Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen zur Ausübung eines Berufs innerhalb der EU ist nur dann notwendig, wenn die Ausübung des Berufs im Zielland durch gesetzliche Vorschriften reglementiert ist.
Die Richtlinie 2005/36/EG wurde mit Dekret des Landeshauptmanns vom 18. Juli 2007, Nr. 41, umgesetzt.
Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der EU
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FAQ - häufige Fragen
Diese Seite enthält häufige Fragen und deren Antworten zum Thema "Anerkennung von Befähigungsnachweisen".
Gesetzgebung
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Anerkennung von Befähigungsnachweisen können Sie hier nachlesen.