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Rekurse
Der Gesuchsteller kann Rekurs beim Wohnbaukomitee sowohl gegen Maßnahmen des Landesrates für Wohnungsbau einlegen, als auch des Direktors der Abteilung Wohnungsbau wie auch des Institutes für den sozialen Wohnbau.
Der Gesuchsteller kann Rekurs beim Wohnbaukomitee sowohl gegen Maßnahmen des Landesrates für Wohnungsbau einlegen, als auch des Direktors der Abteilung Wohnungsbau wie auch des Institutes für den sozialen Wohnbau.