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Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen
Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen
Die Zweisprachigkeitsprüfung: Praktische Hinweise, Infos zu den verschiedenen Laufbahnen, Formulare zur Einschreibung.
Die Dreisprachigkeitsprüfung: Praktische Hinweise, Infos zu den verschiedenen Laufbahnen, Formulare zur Einschreibung.
Laufbahn A
für die ehemalige höhere Laufbahn und für entsprechende Funktionsebenen, für die normalerweise ein Doktorat erforderlich ist (Mindestalter: 17 Jahre).
Laufbahn B
für die ehemalige gehobene Laufbahn und für entsprechende Funktionsebenen, für die normalerweise ein Abschlusszeugnis einer Sekundarschule zweiten Grades erforderlich ist (Mindestalter: 17 Jahre).
Laufbahn C
für die ehemalige mittlere Laufbahn und für entsprechende Funktionsebenen, für die normalerweise ein Abschlusszeugnis einer Sekundarschule ersten Grades erforderlich ist (Mindestalter: 14 Jahre).
Laufbahn D
für die ehemalige einfache Laufbahn und für entsprechende Funktionsebenen, für die ein Abschlusszeugnis der Grundschule erforderlich ist (Mindestalter: 14 Jahre).
Zweisprachigkeitsnachweis ohne weitere Prüfung
Eine Alternative zur herkömmlichen Zweisprachigkeitsprüfung A ist die Kombination aus dem Abschluss einer Oberschule in der einen und dem Abschluss eines Uni-Studiums in der jeweils anderen Sprache.
Anerkennung von Sprachzertifikaten
Die Sprachzertifikate, welche von international anerkannten Körperschaften nach Bestehen einer entsprechenden Sprachprüfung ausgestellt wurden, werden nun auch für die Zweisprachigkeitsprüfung anerkannt.