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LR Kasslatter Mur: Berufsspezialisierende Lehre erleichtert Einstieg in die Arbeitswelt

Seit Juli 2012 können in Südtirol junge Menschen zwischen 18 und 29 mit einem berufsspezialisierenden Lehrvertrag angestellt werden. "Dieser Vertrag erleichtert ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt, denn auch in Südtirol ist es nicht mehr für alle selbstverständlich, nach einer Matura oder einem Uni-Abschluss problemlos einen Arbeitsplatz zu bekommen", unterstreicht Landesrätin Sabina Kasslatter Mur. Die berufsbezogene Ausbildung findet im Betrieb statt, die fachübergreifende Ausbildung ist jetzt von der Landesregierung geregelt worden.

LPA.

In Südtirol ist die so genannte berufsspezialisierende Lehre mit dem Lehrlingsgesetz im Juli 2012 eingeführt worden. Unternehmen können mit diesem vom Staat vorgesehenen neuen Arbeitsvertrag junge Erwachsene ganz gezielt für einen bestimmten Arbeitsplatz ausbilden. Landesrätin Sabina Kasslatter Mur erhofft sich, dass junge Leute durch diese Form der Lehre leichter in den Arbeitsmarkt kommen, weil - ähnlich wie beim früheren Ausbildungs- und Arbeitsvertrag - Beitragbegünstigungen für den Arbeitgeber vorgesehen seien. „Nach der Matura oder einem Uni-Abschluss ist es auch für junge Südtirolerinnen und Südtiroler schwieriger geworden, einen Arbeitsplatz zu bekommen", so die Landesrätin. Außerdem könne mit der neuen Vertragsform verhindert werden, dass auch in Südtirol prekäre Arbeitsverhältnisse wie etwa der Projektvertrag, Überhand nehmen.

In einem halben Jahr sind bereits über 500 berufsspezialisierende Lehrverträge abgeschlossen worden, aber viele Arbeitgeber sind noch zurückhaltend, weil sie die neue Vertragsform noch zu wenig kennen. 

Bei der berufsspezialisierenden Lehre ist der Betrieb gemäß den Kollektivverträgen verantwortlich dafür, dass der Lehrling im Betrieb fachlich ausgebildet wird - am Arbeitsplatz selbst, mit Unterstützung eines Tutors, aber auch über Weiterbildungskurse, die der Arbeitgeber für sinnvoll erachtet. Zusätzlich sind die Betriebe verpflichtet, die Lehrlinge pro Lehrjahr für 40 Stunden fachübergreifende Ausbildung freizustellen, bzw. bei Auszubildenden mit einem akademischen Abschluss, für 20 Stunden pro Lehrjahr. Diese Ausbildung wurde nun von der Landesregierung geregelt: die Auszubildenden besuchen im ersten Lehrjahr einen zweitägigen Pflichtkurs. Dieser beinhaltet Themen wie Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit, Pensionsvorsorge und Kommunikation am Arbeitsplatz und wird von den Berufsschulen organisiert. Die restlichen Kursstunden kann der Arbeitgeber aus einem festgelegten Angebot selbst auswählen. Im Unterschied zur traditionellen Lehre sind bei der berufsspezialisierenden Lehre keine Abschlussprüfung und kein Diplom vorgesehen.

Das Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung informiert in den kommenden Tagen alle betroffenen Arbeitgeber und Auszubildenden schriftlich über die fachübergreifende Ausbildung, den Pflichtkurs und die verschieden Möglichkeiten, die gesamte fachübergreifende Ausbildung abzudecken.

Weitere Infos gibt's auf www.provinz.bz.it/lehrlingswesen, Menüpunkt „Berufsspezialisierende Lehre".

 

TAGS: Landesregierung, Sabina Kasslatter Mur, Berufsspezialisierende Lehre, Arbeitsmarkt

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