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Keine vollständige Freizügigkeit für kroatische Arbeitnehmer

LPA - Mit dem Beitritt Kroatiens zur EU am 1. Juli ist der europäische Grundsatz der Freizügigkeit im Bereich des Arbeitsmarktzugangs noch nicht vollständig verwirklicht, darauf verweist der Direktor der Landesabteilung Arbeit Helmuth Sinn.

Nach dem Beitritt Kroatiens mit 1. Juli können die bisherigen Mitgliedstaaten Beschränkungen des Arbeitsmarktzugangs für zunächst zwei und später für weitere drei Jahre vorsehen. Italien hat nun eine solche Übergangsregelung eingeführt, nach der der Zugang zum italienischen Arbeitsmarkt eingeschränkt bleibt. Uneingeschränkter sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt besteht nur für die saisonalen Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft und im Gastgewerbe sowie für den Haushaltsbereich.

"Damit sind für die wichtigsten Sektoren, in denen Arbeitnehmer aus Kroatien arbeiten, sämtliche Genehmigungsverfahren abgeschafft und diese Arbeitnehmer können genauso beschäftigt werden wie einheimische Arbeitnehmer oder EU-Bürger", erläutert Sinn. Ebenso können sogenannte hochqualifizierte Arbeitnehmer sowie Krankenpfleger uneingeschränkt beschäftigt werden.

Für alle anderen Bereiche besteht derzeit keine Möglichkeit, Arbeitnehmer aus Kroatien zu beschäftigen, weil keine entsprechenden Kontingente zur Verfügung stehen.

Neben Italien haben auch andere EU-Staaten, so zum Beispiel Deutschland, Österreich, Griechenland, Slowenien, Übergangsregelungen und Einschränkungen für die Beschäftigung kroatischer Arbeitnehmer.

Kbg