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LR Bizzo stellt Arbeitspakt vor: "In der Krise braucht es Mut zum Weitblick"

Ein Jahr früher als geplant ist er in Kraft getreten, 44 Maßnahmen in neun Bereichen lanciert er: Der Mehrjahresplan für Beschäftigung steht, Arbeitslandesrat Roberto Bizzo hat ihn heute (4. Juli) vorgestellt und betont, der Plan fungiere als strategischer Rahmen für die Wirtschafts-und Beschäftigungspolitik: mit Maßnahmen für Arbeitslose, Frauen, ältere Arbeitnehmer und einer auf Jobs zielenden Wirtschaftspolitik.

LR Roberto Bizzo (links) und Abteilungsdirektor Helmuth Sinn stellen die Maßnahmen des Arbeitspakts vor. Foto: DiKOM/ohn.

Über zwei Jahrzehnte lang war die Arbeitslosigkeit in Südtirol höchstens ein Randthema, der Arbeitsmarkt ist auch in den ersten drei Jahren der Krise stabil geblieben, hat 2011 sogar zugelegt. In den letzten Monaten hat allerdings auch Südtirol die anhaltende Rezession in Italien zu spüren bekommen. "Die Beschäftigungslage ist dabei wie ein Thermometer der Wirtschaftslage, die Arbeitslosigkeit eines der Krise", so Bizzo heute. Dies sei der Grund dafür, dass die Landesregierung entschieden habe, den Mehrjahresplan für Beschäftigung - besser bekannt unter dem Namen "Arbeitspakt" - um ein Jahr vorzuziehen.

Die Philosophie des Landesrats ist dabei eine einfache: Wolle man auf lange Sicht eine gute Beschäftigungslage und Wachstum garantieren, damit also unsere Zukunft sichern, müssten jetzt bereits nachhaltige Maßnahmen gesetzt werden. "In der Krise", so Bizzos Credo, "braucht es Mut zum Weitblick". Dieser Weitblick ist nun in den Arbeitspakt eingeflossen, der den Rahmen für die Beschäftigungspolitik der kommenden Jahre setzt. Mit einem messbaren Ziel: Bis 2020 soll der Beschäftigungsgrad der 20- bis 65-Jährigen in Südtirol auf 80 Prozent gehoben werden, obwohl die EU lediglich 75 Prozent als Ziel ausgibt und sich Italien mit 69 Prozent zufrieden geben will.

Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Landesregierung auf mehrere Schienen. So geht es in der Wirtschaftspolitik um die Wachstumsförderung durch die Erschließung neuer Märkte, es geht um die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation und eine gezielte Aus- und Weiterbildung (etwa auch durch die Berufsmatura). Zudem soll der Austausch zwischen Schule und Wirtschaft verstärkt und Bürokratie abgebaut werden. "Auch unsere lokale Steuerpolitik zielt auf eine Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern", so der Landesrat, der schließlich als Ziel auch ein Durchforsten des Landeshaushalts nennt: "Wir müssen Mittel freimachen für strategische Investitionen, etwa durch eine Abschaffung der so genannten Mikrobeiträge", so Bizzo.

Die Beschäftigungspolitik im engeren Sinne hat dagegen klare Zielgruppen im Visier: Jugendliche (auch über eine gezieltere Aus- und Weiterbildung), Frauen (über eine leichtere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Sensibilisierung für bisher typische "Männerberufe"), ältere Arbeitnehmer und sozial Schwache (beides mit gezielten Förderungen des Landes).

44 Maßnahmen listet der Arbeitspakt auf, einige werden bereits unmittelbar wirksam. Um etwa ältere Arbeitslose leichter wieder in die Arbeitswelt eingliedern zu können, werden deren  Sozialbeiträge bei Wiedereinstellung zur Gänze gedeckt, und zwar für die Dauer von 24 Monaten. Um zudem den Generationenwechsel in der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen, lanciert der Arbeitspakt einen neuen Generationenvertrag. Öffentlich Bedienstete, die drei bis fünf Jahre vor ihrer Pensionierung stehen, können demnach ihre Arbeitszeit zugunsten jüngerer Mitarbeiter unter 35 zurückfahren. Das Land zahlt für die älteren Bediensteten die vollen Rentenbezüge fort, diese höheren Ausgaben werden allerdings durch die Lohneinsparungen kompensiert.

Auf die Bauwirtschaft, einen der wichtigsten Arbeitgeber, zielt dagegen ein ganzes Paket an Maßnahmen, das neue Impulse verleihen soll. So werden die Förderung der Sanierung alter Bausubstanz ausgeweitet, öffentliche Gebäude energetisch saniert und die Sanierung privater Bauten gefördert, indem das Land die Steuervorteile vorstreckt, die der Staat für diesen Zweck auf zehn Jahre gewährt. Und schließlich gibt das Land den Unternehmen die Möglichkeit, die Kosten für (unbefristete) Neueinstellungen von der Berechnungsgrundlage der Wertschöpfungssteuer IRAP abzuziehen, und zwar für die Dauer von drei Jahren. Für neu eingestellte Mitarbeiter fällt keine IRAP an.

chr

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