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Arbeitspakt: IRAP-Reduzierung, Einstellungszuschuss und Arbeitsintegration genehmigt

Nachdem sich die Landesregierung am Vormittag mit der Entwicklung des Arbeitsmarktes auseinandergesetzt hatte, stand das Thema am Nachmittag auch auf der Tagesordnung des Landtages. Die Abgeordneten genehmigten heute (9. September) drei Maßnahmen des von der Landesregierung aufgelegten Arbeitspaktes: den Einstellungszuschuss für ältere Arbeitnehmer, die Unterstützung der Arbeitsintegration durch die Förderung der Sozialgenossenschaften sowie die IRAP-Reduzierung für Unternehmen, die stabile Beschäftigung schaffen.

Der Landtag hat die drei Maßnahmen des Arbeitspaktes im Rahmen der Rechnungslegung des Haushaltsjahrs 2012 genehmigt. Für Landesrat Roberto Bizzo, dessen Ressort den Arbeitspakt ausgearbeitet hat, ist die Umsetzung in der derzeitigen Phase ein wichtiges Zeichen: „Der Südtiroler Arbeitsmarkt steht im Vergleich zum italienischen immer noch hervorragend da, aber auch bei uns nehmen die Arbeitslosenzahlen zu. Wir haben deshalb den Arbeitspakt erarbeitet, mit dem wir besonders die Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen wollen. Der Arbeitspakt und die heute verabschiedeten Maßnahmen sind aber nur ein erster Schritt, jetzt geht es darum, mittel- und langfristige Konzepte aufzulegen, damit der Arbeitsmarkt abgesichert und gestärkt wird."

Vom Landtag genehmigt worden ist heute die IRAP-Reduzierung für Neubeschäftigung. Unternehmen, die Arbeitslose beschäftigen, prekäre Arbeitsverhältnisse von Unter-30- und Über-55-Jährigen in feste Arbeitsplätze umwandeln, zahlen für diese Beschäftigten de facto keine IRAP.

Ebenfalls genehmigt hat der Landtag heute den Passus, der den Einstellungszuschuss für ältere Arbeitnehmer regelt, die schon längere Zeit ohne Arbeit sind. Unternehmen, die bereit sind, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über 55 Jahren, die seit mehr als sechs Monaten arbeitslos sind, mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag einzustellen, wird als Zuschuss für einen Zeitraum von zwei Jahren ein Förderbeitrag gewährt, der 100 Prozent der geschuldeten Sozialabgaben entspricht.

Die dritte Maßnahme, die heute genehmigt wurde, betrifft die Unterstützung der Arbeitsintegration durch die Förderung der Sozialgenossenschaften.

Außerhalb der Landesregierung und des Landtages hat Landesrat Bizzo bereits die Gespräche mit den Gewerkschaften gestartet, um den Generationenpakt im öffentlichen Dienst umzusetzen. Der Generationenpakt sieht vor, dass Bedienstete, die drei bis fünf Jahre vor der Pensionierung stehen, ihre Arbeitszeit reduzieren können und gleichzeitig Personal unter 35 Jahren aufgenommen wird.

Der Arbeitspakt steht morgen (10. September) im Mittelpunkt einer Tagung im Bozner Palais Widmann, zu der auch der italienische Arbeitsminister Enrico Giovannini erwartet wird.

ohn