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Generationenvertrag: Grundsätzliche Einigung - Montag in Landesregierung

Ein weiterer Schritt hin zum Generationenvertrag im öffentlichen Dienst ist heute (17. Oktober) gesetzt worden. Bei einem Treffen zwischen dem Arbeitslandesrat und Vertretern der Gewerkschaften hat man sich grundsätzlich auf einen Vertragsentwurf geeinigt, der bereits am Montag der Landesregierung vorgelegt werden soll.

Generationenvertrag: Land und Gewerkschaften haben sich heute grundsätzlich geeinigt

Der Hintergrund ist bekannt: Der Generationenvertrag ist eine der 44 Maßnahmen, die im Beschäftigungsplan des Landes, dem so genannten Arbeitspakt enthalten ist. Er sieht die Möglichkeit für öffentlich Bedienstete vor, vor ihrer Pensionierung bei vollen Rentenbezügen in Altersteilzeit zu gehen, die so frei werdenden Stellen sollen unter 35-jährigen auf Jobsuche vorbehalten werden. Weil diese Regelung einen Zusatz zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag verlangt, ist ein entsprechender Entwurf bereits in der vergangenen Woche mit den Vertretern der Gewerkschaften diskutiert worden, heute wurde noch einmal von Landesrat und Gewerkschaften am Textentwurf gefeilt.

Mit dem Personalchef des Landes, Engelbert Schaller, dem Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn, und Ressortdirektor Andrea Zeppa ging es heute um die Diskussion einiger Änderungen, die von den Gewerkschaften gewünscht worden waren - mit positivem Ausgang: "Wir haben eine grundsätzlich Einigung erreicht, die heutigen Änderungen am Textentwurf sind nicht grundlegender Natur", so der Arbeitslandesrat, der heute auch schon angekündigt hat: "Am Montag werde ich den Vertragsentwurf der Landesregierung vorlegen."

Nun ist es demnach an der Landesregierung, das Dokument zum Generationenvertrag im öffentlichen Dienst durchzuackern. Gibt es auch von ihr grünes Licht, können Land und Gewerkschaften den Vertragszusatz unterzeichnen. Die wichtigsten Inhalte sind dabei, dass die Altersteilzeit eine Stundenreduzierung von mindestens 25 Prozent umfassen muss. Die durch die damit einhergehende Reduzierung des Gehalts frei werdenden Mittel sollen wiederum in einen Fonds fließen, mit dem die Einstellung von unter 35-jährigen oder anderen besonderen Gruppen Beschäftigungsloser finanziert werden soll.

chr

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