Aktuelles

Arbeitslose: Listeneintragung nun auch übers Internet

LPA - Ab sofort können sich Arbeitslose auch von zu Hause aus in die Arbeitslosenlisten eintragen. "Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Bürgernähe und elektronisches eGovernment getan", stellt Roberto Bizzo fest, der als geschäftsführender Landesrat für das Arbeitswesen und die Informatik zuständig ist.

Der neue Dienst werde gerade jetzt zu Saisonende für die vielen saisonal arbeitslosen Personen von Interesse sein, ist der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn, überzeugt. "Wir hoffen, dass wir damit die langen Schlangen vor den Arbeitsvermittlungszentren vermeiden können, wenn Hunderte von Personen die Eintragung beantragen", sagt Sinn.

"Zurzeit laufen auch Gespräche mit den Patronaten, damit eine Eintragung eventuell auch über diese erfolgen kann und zwar gleichzeitig mit dem Ansuchen um Arbeitslosengeld, das ja vielfach über Patronate abgewickelt wird", erläutert der Direktor des Arbeitsservice Michael Mayr.

Die elektronische Einschreibung erfolgt von der Internetseite der Abteilung Arbeit http://www.provinz.bz.it/arbeit über das Programm "eJob-OLE". Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes ist der Besitz einer aktivierten Bürgerkarte ("Gesundheitskarte").

Der für das eJob-Projekt verantwortliche Amtsdirektor Stefan Luther verweist darauf, dass das Verfahren selbst recht einfach gestaltet sei. Nach erfolgtem Zugang gelte es nur wenige Daten einzutragen. Saisonarbeitslose (also Personen, die zuletzt einen saisonalen Arbeitsvertrag im Gastgewerbe oder in der Landwirtschaft hatten) müssten die Daten bezüglich des letzten Arbeitgebers bestätigen und angeben, ob sie bereits eine Arbeitszusage für die nächste Saison haben.

Nach Abschluss der Einschreibung kann der Antragstellende eine Bestätigung ausdrucken, welche die Eintragung und den Arbeitslosenstatus dokumentiert. Diese Bestätigung beinhaltet alle weiteren Informationen, welche die arbeitslose Person beachten muss.

Falls das System die Einschreibung nicht vornehmen kann, hat die arbeitslose Person die Möglichkeit, sich an ein Arbeitsvermittlungszentrum zu wenden, um dort die Einschreibung vorzunehmen.

jw