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Strafen im Arbeitsbereich drastisch erhöht

LPA - Für Betriebe und Unternehmen, denen Unregelmäßigkeiten im Arbeits- und Sozialbereich nachgewiesen werden, brechen harte Zeiten an: Seit Heiligabend, dem 24. Dezember, ist eine Notverordnung der Regierung Letta in Kraft, mit der die Sanktionen für Schwarzarbeit und Arbeitszeitverletzungen drastisch erhöht werden. "Die ohnehin schon unverhältnismäßig hohen Strafen sind zum Teil verzehnfacht worden", informiert der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn.

Im Falle von Schwarzarbeit sind sowohl der Grundbetrag der Strafe als auch der Zuschlag für jeden Beschäftigungstag um 30 Prozent angehoben worden. Demzufolge müssen Arbeitgebende für eine nicht angemeldete Person nunmehr im Falle einer Kontrolle mit einem Betrag von mindestens 3.900 Euro zuzüglich 65 Euro je Arbeitstag rechnen. Sollten mehrere Personen irregulär beschäftigt sein, wird dieser Betrag entsprechend multipliziert.

Erhöht wurde auch die Sanktion für die unangemeldeten "Probezeiten", das heißt, wenn Arbeitskräfte bereits vor dem gemeldeten Arbeitsbeginn beschäftigt werden. Die Erhöhung von ebenfalls 30 Prozent ist auf einen Sockelbetrag von 1.000 bis 8.000 Euro und einem Zuschlag für jeden Arbeitstag von 30 Euro zu berechnen und bewirkt nunmehr eine Sanktion im Ausmaß von mindestens 2.600 Euro.

Die Strafen für Arbeitszeitverletzungen wurden verzehnfacht. "Das kommt einer perzentuellen Erhöhung von 1000 Prozent gleich", rechnet Abteilungsdirektor Sinn vor. "Diese Strafen kommen zwar wegen der vor einigen Jahren erlaubten Flexibilisierung der Arbeitszeiten innerhalb von Berechnungszeiträumen bis zu einem Jahr nicht mehr oft zur Anwendung, sind aber nunmehr empfindlich hoch", so Sinn. Wird die Arbeitszeit von durchschnittlich 40 Wochenarbeitsstunden beziehungsweise 48 Wochenarbeitsstunden im Jahresschnitt überschritten oder der wöchentliche Ruhetag nicht gewährt, so beträgt die Strafe nunmehr zwischen 1.000 und 7.500 Euro. Sollten mehrere Arbeitnehmende von dieser Gesetzesverletzung betroffen sein, so schnellt die Strafe für die Arbeitgebenden auf 7.500 Euro und bei mehr als zehn Arbeitnehmenden bis auf 50.000 Euro an.

Die Verzehnfachung der Strafen für Arbeitszeitverletzungen betrifft auch die Unterschreitung der täglichen Ruhezeit von mindestens elf zusammenhängenden Stunden. Galt bisher für den Einzelfall eine Sanktion von 50 bis 150 Euro, so beträgt diese nunmehr 500 bis 1.500 Euro. Wenn mehrere Arbeitnehmende davon betroffen sind, sind die Strafen entsprechend höher und können bis 15.000 Euro ausmachen.

jw