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Neue finanzielle Leistungen für Arbeitslose und Personen im Lohnausgleich

LPA - Arbeitslosen und Personen im Lohnausgleich greift das Land mit zwei neuen finanziellen Leistungen unter die Arme. Mit der Genehmigung der "Kriterien für die Gewährung der Ergänzungszulage zur Sozialversicherung für die Beschäftigung (ASpI) und Antikrisenmaßnahmen" hat die Landesregierung am 11. März die vom Staat durch die NISF ausgezahlten Abfederungsmaßnahmen erweitert. Gleichzeitig wurde damit dem Regionalgesetz Nr. 2 aus dem vergangenen Jahr Wirksamkeit gegeben.

Die erste der zwei Leistungen, die Ergänzungszulage zur ASpI, kommt Personen zugute, die von gewerblichen Betrieben und kleinen Produktions- bzw. Arbeitsgenossenschaften (mit weniger als 15 Angestellten) oder Handelsbetrieben mit nicht mehr als 50 Angestellten entlassen wurden. In diesen Fällen erkennt der Staat seit dem vergangenen Jahr eine neue Leistung an, die ASpI, die das vorherige Arbeitslosengeld ersetzt. Die AspI kann zwischen acht und zwölf Monate ausbezahlt werden. Das Land gewährt den Arbeitslosen in diesem Zusammenhang ein Unterstützungsgeld bis zu 850 Euro brutto für eine Höchstdauer von vier Monaten, das den Arbeitslosen nach Ablauf des ASpl-Zeitraumes oder des landwirtschaftlichen Arbeitslosengeldes zusteht. Arbeitslose, welche die staatliche Mobilitätszulage (es handelt sich von Arbeitnehmer aus gewerblichen Betrieben mit mehr als 15 Angestellten) erhalten, sind von dieser Landeszulage ausgenommen.

Die zweite neue finanzielle Maßnahme ist für Personen bestimmt, deren Arbeitsverhältnis wegen der Wirtschaftskrise beendet oder ausgesetzt (Lohnausgleichkasse) worden ist. Auch in diesem Fall wird die Zulage für höchstens vier Monate ausbezahlt. Im Falle einer Entlassung werden bis zu 850 Euro im Monat ausgezahlt. Für Personen im Lohnausgleich steht ein Ausgleich nach Stunden zu. Im Dreijahreszeitraum können höchstens 1.056 Euro ausgezahlt werden.

"Die Wirtschaftskrise hat auch unsere Region getroffen, viele Menschen verlieren ihre Arbeit und finden nur schwer wieder einen neuen Arbeitsplatz. Wir setzen alles daran, hier über die staatlichen Maßnahmen hinaus weitere Unterstützungen zu geben, um diese schwierige Lebenssituation zu überbrücken", unterstreicht Arbeits- und Soziallandesrätin Martha Stocker.

Um in den Genuß der finanziellen Leistungen zu kommen, müssen sich die Bürger an die Patronate wenden. Diese leisten Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrages, der dann an die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung zur Zahlung weitergeleitet wird. Auf der Internetseite der ASWE (www.provinz.bz.it/aswe/themen/arbeitslosigkeit.asp) sind ab sofort nützliche Informationen über die neuen Leistungen zu finden, ebenso wie die Mail-Adressen und Telefonnummern der zuständigen Sachbearbeitenden. Wer seine Arbeit im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum Inkrafttreten der Kriterien verloren hat, kann den Antrag für Ergänzungszulage und Wirtschaftskrisenmaßnahmen innerhalb 30. Juni 2014 einreichen.

jw