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Elektronische Meldung des Personalstands innerhalb 31. Jänner

Privatbetriebe und öffentliche Körperschaften, welche der Pflichtvermittlung unterliegen, müssen innerhalb Ende Januar 2015 die elektronische Meldung des Personalstands vornehmen. Darauf weist die Landesabteilung Arbeit hin.

Betroffen sind alle Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitern. Die elektronische Meldung muss nur dann erfolgen, wenn sich seit der letzten Meldung die Personalsituation so geändert hat, dass diese auch eine Veränderung der Pflichtquote für Menschen mit Behinderung bewirkt. Die Meldung muss an das Arbeitsministerium erfolgen. Auf der Internetseite http://www.cliclavoro.gov.it/ (prospettoinformativo) ist das entsprechende Programm zu finden.

Wird die Meldung unterlassen oder in einer anderen Form als der elektronischen vorgenommen, so ist für den jeweiligen Betrieb eine Verwaltungsstrafe von 635,11 Euro vorgesehen. Bei einer verspäteten Meldung kommen noch 30,76 Euro für jeden Tag der Verspätung dazu.

Da das Arbeitsministerium das elektronische Programm auch kurzfristig an eventuelle Neuerungen anpassen kann, rät der Direktor der Landesabteilung Arbeit Helmuth Sinn den Betrieben, die elektronische Personalstandsmitteilung nicht vor dem 15. Januar 2015 durchzuführen.

 

SAN