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Neuregelung der Arbeitsinspektion: Rationalisierung und Vereinfachung

Die Arbeitssicherheit und die Kontrolltätigkeit der Arbeitsinspektoren waren Thema der heutigen Sitzung (14. Mai) der Landesarbeitskommission und des Arbeitssicherheits-Komitees unter dem Vorsitz von LRin Martha Stocker. Dabei ging es um ein Projekt der Landesabteilung Arbeit, die sich in den vergangenen Monaten mit den Möglichkeiten der Regelung der Arbeitsinspektion auf Landesebene befasst hat.

Die Möglichkeit einer Regelung der Arbeitsinspektion auf Landesebene stand im Mittelpunkt der heutigen Sitzungen.

Das Projekt zur Regelung der Arbeitsinspektion auf Landesebene geht von den Grundsätzen der Europäischen Union, der Regelung in Italien und den Umsetzungsmodellen in anderen Regionen aus. "In der jüngsten italienischen Gesetzgebung sind Ansätze enthalten, die auf eine Rationalisierung und Vereinfachung der Kontrolltätigkeit verweisen", erklärt der Direktor der Landesabteilung Arbeit Helmuth Sinn, der das Projekt präsentierte. "Selbstverständlich werden die gesamtstaatlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz berücksichtigt", so Sinn.

Die Schaffung eines Gleichgewichtes zwischen Information und Kontrolle, die transparente Programmierung der Arbeitsinspektion, die Effizienz des Systems angekündigter und nicht angekündigter Inspektionen sowie ein verstärkter Einsatz von monokratischen Schlichtungen sind die leitenden Prinzipien des Projektes. Die Konzentration auf substantielle Übertretungen und die verstärkte vernetzte Zusammenarbeit vor, während und nach der Kontrolle sowie eine Neudefinition der Rolle der Arbeitsinspektoren ("Dienstleistungsgedanke statt Machtausübung") sind weitere Grundgedanken der vorgeschlagenen Regelung.

In das Projekt einbezogen werden sollen auch die Arbeitsinspektoren, die aufgrund ihrer Erfahrungen praktische Vorschläge zur Rationalisierung und Vereinfachung der Kontrollen einbringen können. Nach Abklärung der Umsetzbarkeit der Maßnahmen durch die Anwaltschaft des Landes sollen diese zusammen mit den Sozialpartnern umgesetzt werden. Auch soll die Landesregierung mittels Landesgesetz ermächtigt werden, konkrete Richtlinien für die Abwicklung der Betriebskontrollen zu erlassen. "Einfachheit sowie Verhältnismäßigkeit zwischen notwendigen Kontrollen und bestehenden Risiken sollen uns dabei Richtschnur sein", betont Landesrätin Martha Stocker. "Als zuständige Landesrätin für Gesundheit lege ich zudem großen Wert darauf, dass der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch am Arbeitsplatz sichergestellt ist bzw. verbessert wird", so Stocker.

Während die Arbeitgeberverbände nach eingehender Diskussion die beabsichtigte Neuregelung der Arbeitsinspektionen grundsätzlich begrüßt haben, äußerten die Gewerkschaften ihre Skepsis und ihre Vorbehalte.  Das Projekt soll nun in das nächste Sammelgesetz des Ressorts der Landesrätin Stocker einfließen, die Ausarbeitung der konkreten Richtlinien wird ab dem nächsten Halbjahr erfolgen.

 

mp

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