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Kurtaxe in Südtirols Gemeinden mit 2018 angehoben

Um die Tourismuswerbung in Zukunft noch schlagkräftiger zu machen, wird die sogenannte Gemeindeaufenthaltsabgabe mit 2018 um rund 20 Prozent erhöht.

In Brixen betrug die Ortstaxe schon seit 2015 zwischen 1,00 und 1,60 Euro pro Nächtigung. Foto: www.provinz.bz.it/news IDM-Clemens Zahn

Die Landesregierung hat auf Empfehlung von Landeshauptmann und Wirtschaftslandesrat Arno Kompatscher beschlossen, ab 2018 die Aufenthaltsabgabe um rund 20 Prozent anzuheben. Es ist das Jahr, in dem auch die Reorganisation der Tourismusstrukturen greifen wird.

„Ziel war es bei Einführung der Ortstaxe, durchschnittlich einen Euro pro Nächtigung einzuheben. Doch die diesbezüglichen Gesamteinnahmen betrugen nur etwa 23 Millionen Euro – dies bei 29 Millionen Nächtigungen“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der heutigen Landespressekonferenz (24. Mai). Der bisherige Gästebeitrag betrug bisher zwischen 0,70 und 1,30 Euro pro Nächtigung, je nach Kategorie des Beherbergungsbetriebes. Das Land Südtirol will mit der Erhöhung dem höheren Budgetbedarf für das Destinationsmarketing begegnen, das im Ländervergleich unter dem Durchschnitt liegt. "Die Erhöhung ist in enger Absprache mit den Tourismusorganisationen vereinbart worden", sagt Kompatscher.

Fast auf den Tag genau vor vier Jahren ist das Landesgesetz in Kraft getreten, das die Finanzierung des Tourismus neu aufgestellt hat. Seither ruht die Tourismusfinanzierung auf drei Säulen: Beiträge des Landes Südtirol, einem Gästebeitrag sowie den Beiträgen der Betriebe.

Der Gästebeitrag, auch oft Kur- oder Ortstaxe genannt, traf zunächst nicht überall auf Zustimmung. Seit seiner Einführung ist er allerdings von den Gästen problemlos angenommen worden. So ergibt sich die Chance, weitere Mittel für das Destinationsmarketing über eine leichte Anhebung der Ortstaxe abzudecken.

Die neue Aufenthaltsabgabe steigt ab 2018 in Vier- bis Fünf-Sterne-Betrieben von 1,30 Euro auf 1,60 an, in den Drei-Sterne- und Drei-Sterne-S-Häusern von 1,00 auf 1,20 Euro und 85 Eurocents fallen in allen anderen Beherbergungsbetrieben an.

"In der entsprechenden Durchführungsverordnung ist außerdem vorgesehen, dass eine Gemeinde die Ortstaxe auf maximal 2,50 anheben kann, falls sie diese einem besonderen Vorhaben zugute kommen lassen will und ihr dafür ein Gutachten der Tourismusorganisation vorliegt", erklärt der Landeshauptmann. Ein solches Gutachten ist ebenso nötig, um eine mögliche Zuweisung von Anteilen der Einnahmen an den zuständigen Tourismusverband zu regeln. Ohne ein solches Gutachten bleiben sämtliche Einnahmen aus der Ortstaxe der Tourismusvereinigung vorbehalten.

Von der Ortstaxe befreit sind:
- Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
- Personal, das im Betrieb übernachtet, in dem es tätig ist
- Personen, die wegen Naturkatastrophen in Beherbergungsbetrieben übernachten
- Personen, die Pflichtpraktika von öffentlichen Bildungseinrichtungen des  Landes besuchen oder an didaktischen Projekten derselben teilnehmen
- Personen, die in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben und vorübergehend aufgrund von Wohnproblemen in einem Betrieb übernachten.

mgp

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Beschlüsse der Landesregierung vom 24.05.2016

Landeshauptmann Arno Kompatscher erläutert die neue Gemeindeaufenthaltsabgabe