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Brennerbasistunnel: Anträge auf Bauleitplanänderung beschlossen

Die Landesregierung hat die Vorschläge zur Abänderung der Bauleitpläne für die Zulaufstrecke Süd zum Brennerbasistunnel im Unterland genehmigt.

Brennerbasistunnel: Baulos 5, Zulaufstrecke Süd

Die Landesregierung hat heute (21. Februar) eine Bauleitplanänderung von Amts wegen beschlossen und damit dem Bau der Zulaufstrecke Süd zum Brennerbasistunnel grünes Licht gegeben. Von den Bauleitplanänderungen betroffen sind die Gemeinden Leifers, Branzoll, Deutschnofen, Aldein, Auer, Montan, Neumarkt und Salurn. Damit sind die urbanistischen Voraussetzungen für die weitere Projektierung der Tunnelvariante geschaffen.

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden mehrere Möglichkeiten aus geologischer, hydrogeologischer und ökologischer Sicht überprüft. Auch die Stellungnahmen der Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland, der Gemeindevertreter, der Interessensgruppen, der Arbeitsgruppe für die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung und der Bevölkerung wurden eingeholt. Letztlich erhielt die Tunnelvariante gegenüber allen anderen den Vorzug. Die Gemeinden haben jetzt 60 Tage Zeit, um ihre Stellungnahmen abzugeben.

Die Bauleitplanänderung sieht vor, dass die ausgewählte Trasse verbessert werden kann, indem auf der Grundlage der geologischen, ökologischen und technischen Studien, die in den folgenden Projektphasen noch durchzuführen sind, in einer Breite von 750 Metern noch verändert werden kann.

Ein Vorteil der Tunnelvariante - dies ergab die Machbarkeitsstudie -, besteht darin, dass sie realisiert werden kann, ohne dabei in Konflikt zu treten mit den Handwerks- und Wohnbauzonen und den landwirtschaftlichen Grünflächen, an denen sie vorbeiführt. Ein Grund dafür ist, dass die Trasse nur an zwei kurzen Abschnitten bei Auer und Neumarkt überirdisch verläuft. Auch ist für die Lagerung des Aushubmaterials nur ein kleines Areal notwendig, da es zu einem großen Teil wiederverwendet werden kann, was bei einer Trasse in der Talsohle nicht möglich gewesen wäre.

Auch in Bezug auf die Kosten erwies sich die Tunnelvariante als die günstigste. Darüber hinaus können mit dieser Variante geologische Verwerfungen wie die sogenannte „Truden-Linie“ umgangen und Abschnitte, die durch Natura-2000-Gebiete verlaufen, auf ein Minimum reduziert werden.

Die Eintragung der Zulaufstrecke Süd in den Bauleitplänen war auch deshalb notwendig, weil damit die urbanistischen Voraussetzungen für die Projektierung im Unterland geschaffen wurden. Es können die Gespräche mit den Vertretern der RFI (Rete Ferroviaria Italiana) beginnen, und es können alle weiteren technischen Untersuchungen durchgeführt werden, um letztlich die besten Lösungen für Land und Leute zu finden. Es geht also darum, mit großem Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Bevölkerung vorzugehen und deutlich zu machen, das man auf dem Abschnitt Branzoll-Salurn ein Mobilitätskonzept realisiert, das sowohl die Umwelt als auch die Lebensqualität der Bevölkerung schützt.

Der Dialog, der seit Monaten zwischen Technikern des Landes, mit Vertretern der Gemeinden, mit der Bevölkerung und mit Interessensgruppen stattgefunden hat, um die Bedürfnisse des Unterlandes bereits in der Planungsphase zu eruieren, wird in den weiteren Planungsphasen fortgesetzt, denn die Eintragung der Zulaufstrecke in den Bauleitplan bedeutet nicht, dass diese Trasse unverändert bleibt. Diese Eintragung ist vielmehr die Voraussetzung dafür, dass die weiteren Überprüfungen durchgeführt werden können, die für die Erstellung des endgültigen Projektes notwendig sind.

Die Landesregierung heute außerdem ein Projekt für den Bau einer Bahntrasse im Baustellenbereich Unterplattner bei Aicha und ein Projekt für den Bau einer Tübbingfrabik im Baustellenbereich Hinterrigger auf Antrag der Brennerbasistunnel SE beschlossen.

Diese Maßnahmen ermöglichen es, dass mehr Aushubmaterial wiederverwendet werden kann als bisher. In der Folge können auch die Belastungen durch den Schwerverkehr reduziert werden. Die Landesregierung hat beide Projekte mit einer Serie von Umweltauflagen genehmigt. Zu diesen gehört, dass die Infrastrukturen nur auf Zeit errichtet werden dürfen, das heißt, sie werden nach Abschluss der Arbeiten wieder entfernt. Außerdem muss das betroffene Areal wieder begrünt werden, und es ist ein Plan für die Gewässernutzung und für die Entsorgung der Abwässer einzuhalten.

 

FP

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Beschlüsse der Landesregierung 21.02.2017