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Berufliche Weiterbildung und benachteiligte Personen: ESF-Aufrufe

In Bozen wurden die ESF-Aufrufe für berufliche Weiterbildung und Integration von benachteiligten Personen vorgestellt. 12 Millionen Euro stehen zur Verfügung.

Für die ESF-Aufrufe für berufliche Weiterbildung und benachteiligte Personen am Arbeitsplatz stehen 12 Millionen Euro zur Verfügung.

Rund 70 Interessierte, darunter Vertreter von Landesabteilungen, Betrieben, Bildungseinrichtungen und Beratungsstellen, haben an den beiden Veranstaltungen des ESF-Amtes des Landes teilgenommen, um sich über zwei Aufrufe im Rahmen der Programmperiode 2014-2020 des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu informieren: Der erste Aufruf betrifft berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte, der zweite Projekte für die Eingliederung von benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt. Für jeden Aufruf stehen sechs Millionen Euro zur Verfügung.

Der erste Aufruf (Steigerung der Kompetenzen der Arbeitskräfte durch berufliche Weiterbildung) richtet sich an Arbeitnehmende mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag, mit Projektvertrag, in Ausgleichskasse oder mit Solidaritätsvertrag, Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige sowie Freiberufler. Projekte einreichen können Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Konsortien und Unternehmensnetzwerke bis spätestens 5. März 2018. Unter den Zielsetzungen der Projekte können sein: die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und der Produktionsqualität, die Sicherung der Beschäftigungsperspektiven, Innovation und Internationalisierung. Die Weiterbildungskurse dürfen maximal 1000 Stunden umfassen und müssen während der Arbeitszeit absolviert werden.

Der zweite Aufruf (Maßnahmen zur Stärkung der Kompetenzen und zur Begleitung am Arbeitsplatz von benachteiligten Personen), der noch bis 19. Februar läuft, betrifft die Finanzierung von Projekten, um die Beschäftigungsfähigkeit und Beteiligung am Arbeitsmarkt der schwächsten Personen zu steigern. Neu ist dabei die Flexibilität: Die Nutznießer können die Kursdauer auf der Grundlage der Kursstunden wählen und eine zweite Phase der Begleitung am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen, falls sie einen Arbeitsvertrag erhalten. Die Projekte zielen darauf ab, Arbeitslose und benachteiligte Personen in den Arbeitsmarkt einzugliedern: Menschen mit Behinderung, mit Abhängigkeitserkrankungen, in Haft oder in offenem Strafvollzug, Haftentlassene, Opfer von Gewalt oder Ausbeutung, Migranten (auch Asylantragsteller), Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, unbegleitete ausländische Minderjährige, Angehörige ethnischer Minderheiten und Personen ohne festen Wohnsitz. Die Kurse müssen mindestens 200 und maximal 1500 Kursstunden umfassen. Die erste Phase kann (abhängig von der Projektdauer) zwischen 240 und 600 Tage umfassen, für die mögliche zweite Phase (Begleitung am Arbeitsplatz) sind maximal 60 Stunden vorgesehen.

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