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Arbeitssicherheit: LH Kompatscher bringt in Rom Vorschläge ein

Gezieltere Kontrollen, mehr Prävention und Information - dafür hat sich LH Kompatscher gestern in Sachen Arbeitssicherheit ausgesprochen.

Die gestrige Sitzung der Konferenz der Regionen in der Via Parigi in Rom - Foto: LPA/mb

Mit dem Thema der Arbeitssicherheit haben sich die Regionen und autonomen Provinzen im Rahmen ihrer gestrigen Konferenz (10. Mai) befasst. Gemeinsam mit dem Arbeitsministerium, das durch Minister Giuliano Poletti vertreten war, wird an einem Einvernehmen gearbeitet, "um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern und die Anzahl der Unfälle am Arbeitsplatz möglichst auf Null zu senken". Dabei sollen Aus- und Fortbildung, Information und Vorbeugung sowie die Kontrollen verbessert und zielorientierter ausgerichtet werden. Der Päsident der Regionen-Konferenz, Stefano Bonaccini, drängt darauf, dass dieses Einvernehmen noch in diesem Jahr besiegelt werde. 

Auch Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher griff in die Debatte ein und brachte Vorschläge vor, die nun in den Einvernehmensentwurf einfließen sollen. "Als Grenzregion haben wir nicht nur Einblick in die Situation der Nachbarländer, unsere Unternehmen stehen auch mit jenen aus Österreich der Schweiz und Deutschland im Wettbewerb", sagte der Landeshauptmann bei der Konferenz der Regionen, "und hier stellen wir eine recht unterschiedliche Umsetzung der EU-Richlinie zur Arbeitssicherheit fest." In Italien sei diese mit beachtlichen Mehrkosten verbunden, wobei diese Mehrkosten vor allem die Form beträfen.

Im Rahmen seiner autonomen Zuständigkeiten habe das Land Südtirol bereits Maßnahmen gesetzt, um die Kontrollen am Arbeitsplatz gezielter auszurichten und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, berichtete Landeshauptmann Kompatscher. Zudem versuche man, anhand der Datenbanken die Situation am Arbeitsplatz bestmöglich zu beobachten. Was die Sanktionen angeht, so schlug Landeshauptmann Kompatscher gestern auch vor, bei leichten Vergehen, die mit Verwaltungsstrafe geahndet werden, eine Archivierung des Verfahren zu ermöglichen, sofern der Arbeitgeber die Unregelmäßigkeit ausgeräumt hat. In jedem Fall auf eine Strafe zu setzen, sei nicht sinnvoll und trage nicht dazu bei, ein Sicherheitsverständnis zu befördern, das auf Information, Vorbeugung und Vereinfachung aufbaut, sagte Landeshauptmann Kompatscher abschließend. 

LPA

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