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Arbeitsmarkt-News blickt auf den Weg von Lehre zur Selbständigkeit

Wer eine Lehre durchlaufen hat, macht sich eher selbständig, wenn seine Eltern schon selbständig waren und er in ihrem Betrieb gearbeitet hat - so die Analyse.

Der Weg in die Selbständigkeit ist für Lehrlinge selbstverständlicher, deren Eltern bereits selbständig arbeiten - Foto: LPA

Die Lehre ist nach wie vor ein Sprungbrett in die Selbständigkeit. "Zwar sind die Lehrlinge nach ihrem Abschluss mehrheitlich als Arbeitnehmende tätig, ein bedeutender Anteil wagt allerdings diesen Schritt", sagte der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Stefan Luther. Welchen ehemaligen Lehrlingen der Sprung in die Selbständigkeit besonders gut gelingt, zeigt die aktuelle Ausgabe des Informationsblattes der Arbeitsmarktbeobachtungsstelle "Arbeitsmarkt-News" auf, das zudem Detailergebnisse zutage fördert.

Demnach neigen Lehrlinge der Jahre 1998 bis 2008 zehn Jahre nach Beginn ihres Ausbildungsverhältnisses bis zu 50 Prozent der Selbstänidgkeit zu, wenn bereits ihre Eltern selbständig waren und sie im elterlichen Betrieb beschäftigt waren. Es handelt sich dabei überwiegend um Männer, die im ländlichen Raum leben. Wer nicht selbständig ist, ist in erster Linie mit einem stabilen Arbeitsvertrag angestellt.

Wer die Lehre im selben Sektor durchlaufen hat, aber nicht im Betrieb der Eltern beschäftigt war, wird mit einer Wahrscheinlichkeit von bis zu 30 Prozent selbstständig. Auch in dieser Gruppe dominieren die Männer. Die Frauen stellen einen vergleichsmäßig höheren Anteil als in der ersten Gruppe, nämlich 25 Prozent. Zehn Jahre nach Lehrbeginn gibt es in dieser Gruppe mehr befristet Beschäftigte und auch Arbeitslose.

Die geringste Wahrscheinlichkeit selbständig zu arbeiten, wurde für Personen ermittelt, die eine Lehre in einem nicht der familiären Tradition entsprechenden Sektor absolviert haben – unabhängig davon, ob bereits die Eltern einen Betrieb geführt haben oder Arbeitnehmende waren. Diese Gruppe ist mengenmäßig die größte, der Frauenanteil liegt bei 35 Prozent.

"Diese Analyse zeigt, dass es bei Lehrlingen durchaus eine Vererbung des Berufes und der Neigung zur Selbständigkeit gibt", fasst Abteilungsdirektor Luther zusammen. Zwar verfügten die Nachkommen von Betriebsinhabern über einen entsprechenden Startvorteil; allerdings nur, wenn sie sich für die Branche interessieren, in der bereits ihre Eltern tätig waren. Der Abteilungsdirektor verweist auch auf ein interessantes Detail: "Die Situation der Lehrlinge der Jahre 1988 bis 1998 – die also bereits 20 beziehungsweise 30 Jahre im Erwerbsleben stehen – weist das selbe Muster auf."

Dass die Lehre die Grundlage für unterschiedliche Beschäftigungsformen darstellt und den Lehrlingen eine Reihe von Wegen offenstehen, darauf verweist Landesrat Philipp Achammer, der in der laufenden Legislaturperiode die Agenden Arbeit, Bildung und Wirtschaft verantwortet. "Wir benötigen in Südtirol sowohl fähige Facharbeitskräfte wie fähige Betriebsinhaber. Wer sich selbständig machen möchte, findet die Voraussetzungen." 

LPA

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