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Arbeitsmarkt-News blickt auf die Schlichtung von Arbeitsstreitfällen

Die erste Nummer 2022 von Arbeitsmarkt News zeigt auf, dass die Schlichtungsverfahren seit 2012 rückläufig sind und eine hohe Einigungsquote erreicht wurde.

Wie andere gesellschaftliche Bereiche ist auch die Arbeitswelt nicht frei von Konfliktsituationen. Ein wichtiges Instrument, Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu behandeln, ist die Schlichtung, die vom Arbeitsservice der Landesabteilung Arbeit angeboten wird. Die erste Arbeitsmarkt-News des Jahres 2022 wirft einen Blick auf die Entwicklung der individuellen Arbeitsstreitfälle von 2012 bis 2021.

Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Gab es vor zehn Jahren noch über 1000 Arbeitsstreitfälle jährlich, die der Schlichtungskommission des Arbeitsservice der Landesabteilung Arbeit vorgebracht wurden, so liegt der Wert für das Jahr 2021 bei knapp 500 Fällen. In 97 Prozent der Fälle konnte eine Einigung der Konfliktparteien herbeigeführt werden.

Arbeitsstreitfälle außergerichtlich und gütlich beilegen

"Ob laufende oder bereits beendete Arbeitsverhältnisse, die Themen reichen von Unstimmigkeiten über die Arbeitszeitregelungen, über die Freistellungen und Ferien, über die Einstufung, Prämienauszahlung, fehlende Lohnzahlung, Schadenersatzforderungen im Fall eines Arbeitsunfalles, über Disziplinarverfahren bis hin zur Anfechtung von Entlassungen", gibt Georg Ambach, Verantwortlicher für diesen Aufgabenbereich der Arbeitsservice, Einblick in diese Tätigkeit. "Ziel der Schlichtungen ist es,  Konflikte zwischen den Beteiligten außergerichtlich und gütlich beizulegen. So leisten wir einen Beitrag zur Rechtssicherheit und zum sozialen Frieden in der Arbeitswelt. Ganz nebenbei entlasten wir noch die Arbeitsgerichtsbarkeit." 

Neben den Schlichtungen durch die Schlichtungskommission des Arbeitsservice wurden von 2012 bis 2021 pro Jahr durchschnittlich 545 sogenannte "Gewerkschaftsabkommen" hinterlegt und registriert - es handelt sich um Schlichtungen individueller Arbeitsstreitigkeiten auf Ebene der Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften.

Zahlungen von 6,5 Millionen Euro im Jahr

Die Summen der Beträge, die seit 2012 im Zusammenhang mit Einigungen ausbezahlt wurden, liegen im Jahresschnitt bei 6,5 Millionen Euro jährlich.

Für den Rückgang der der Schlichtungs­kommission vorgebrachten Arbeitsstreitfälle nennt Ambach zwei Gründe: "Für die hohe Zahl der Streitfälle 2012 ist eine Gesetzesänderung im Bereich der Anfechtung von Entlassungen verantwortlich. Interessant ist für mich der anschließende Rückgang. Ich mache durchaus die Beobachtung, dass bei allen unterschiedlichen Interessen doch das Bemühen ganz stark vorhanden ist, Konflikte zu vermeiden – ganz nach dem Motto 'besser schlichten, statt richten'."

"Diese Dienstleistung der Landesabteilung Arbeit leistet einen entscheidenden Beitrag zum Ausgleich der Interessen auf dem Südtiroler Arbeitsmarkt", sagt Landesrat Philipp Achammer. "Durch bessere Information und Beratung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen in Zukunft Auseinandersetzungen vermieden werden. Meine Bemühungen um eine Stärkung der Landesabteilung Arbeit sind auch vor diesem Hintergrund zu sehen." Denn: Eine starke Arbeitsmarktverwaltung sei ein Gewinn für alle Beteiligten, unterstreicht Landesrat Achammer.

Informationen auf den Landeswebseiten

Weiterführende Informationen befinden sich in der Arbeitsmarkt-News 01/2022.

Tagesaktuelles Monitoring der Auswirkungen von COVID-19 auf den Südtiroler Arbeitsmarkt und des partiellen Entlassungsverbotes auf den Landeswebseiten zum Thema Arbeit unter www.provinz.bz.it/arbeit/daten -> Arbeitsmarktdaten online -> Covid-19 Monitoring.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/red/jw